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Das Weblog zur Volkskunde des Bankraubs

 
Philipp Mausshardt kritisiert in der taz (26.4. 2006) ("Ein freier Mann") zwar nicht explizit das Heilbronner Urteil zum Siegelsbacher Bankraub, doch nimmt er nochmals eine Würdigung der Indizien und Fakten vor, die nahelegen, dass es sich um ein Fehlurteil handelt.
RichterBender
Damit befindet er sich in bester Gesellschaft. Das BILD-Blog verweist auf die BILD-Berichterstattung (24.4. 2006) und deren einseitige Darlegung des Sachstandes:

"Das Gericht hat den Angeklagten nämlich, wie uns das Landgericht Heilbronn bestätigt, wegen "erwiesener Unschuld" freigesprochen – und nicht, wie Bild.de fälschlich schreibt, "nach dem Grundsatz: im Zweifel für den Angeklagten".

BILD untertitelt diesess Photo von Richter Bender:
"Richter Wolfgang Bender fällte die Entscheidung nach dem Grundsatz: im Zweifel für den Angeklagten"


Die Heilbronner Stimme (26.4. 2006) berichtet über die Stimmung nach dem Urteil.

Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Revision beim Bundesgerichtshof eingereicht:

"Am Freitag hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Heilbronn im Verfahren um den Banküberfall von Siegelsbach den Angeklagten freigesprochen. Noch am Freitag hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn Revision gegen das Urteil der Schwurgerichtskammer eingelegt. Seit heute haben auch beide Nebenklägervertreter für die vier Nebenkläger Revisionen eingereicht. Dies bedeutet, dass der Bundesgerichtshof in Karlsruhe sich mit dem Fall beschäftigen und das Urteil überprüfen muss.

Mit einer alsbaldigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist allerdings nicht zu rechnen. Zunächst muss die Schwurgerichtskammer ihr Urteil schriftlich absetzen. Dies muss im vorliegenden Fall bis spätestens 21. Juli 2006 geschehen sein. Nach Fertigstellung des Hauptverhandlungsprotokolls wird das Urteil sodann den Verfahrensbeteiligten zugestellt werden. Anschließend muss die Revision innerhalb von ei-nem Monat schriftlich begründet werden. Zu der Begründung können die Verteidigung und der Angeklagte innerhalb einer Woche nach Zustellung eine Gegenerklärung abgeben. Erst dann werden die Akten über die Staatsanwaltschaft der Generalbundesanwaltschaft, die Stellung zu den Revisionsanträgen zu nehmen hat, und schließlich dem Bundesgerichtshof vorgelegt, der daraufhin das Urteil im Rahmen der Revisionsanträge überprüft."
 

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