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Das Weblog zur Volkskunde des Bankraubs

 
Prozesse pflastern seinen Weg
Die ZEIT, (4.11. 2004) setzt nun noch einen drauf. Nicht nur Wüppesahl wird zum Wahnsinneigen gestempelt, nun auch diejenigen, die Zweifel an der offiziellen Darstellung äußern. Das verwundert nicht, in einer Medienlandschaft, die permanent Beifall klatscht für die Deregulierung aller sozialen Errungenschaften und jede Form des Zweifels für schlicht durchgeknallt denunziert. Unter solchen Bedingungen hat der Wahnsinn Methode und vielleicht ist der Wahnsinn auch die einzige Möglichkeit unbeschadet herauszukommen ...

"Thomas Wüppesahl war grüner Bundestagsabgeordneter und Gründer der Kritischen Polizisten. Jetzt wird er verdächtigt, einen Raubmord geplant zu haben. Wahnsinn oder Verschwörung?
(...)
Die letzten Sympathisanten der Kritischen Polizisten äußern in diesen Tagen laute Zweifel am Vorgehen der Hamburger Staatsanwaltschaft. Zum Beispiel Alfred Fleissner, der mit Wüppesahl zusammen in der Beratungsstelle für Mobbing-Opfer Klima e. V tätig war. Fleissner findet, der Plan zum Raubmord sei »dilettantisch, dumm und voller Fehler« und damit seinem angeblichen Erfinder Wüppesahl zutiefst »wesensfremd«. Deshalb glaubt Fleissner, dass die Behörden selber dem Unbequemen eine Falle gestellt haben könnten. »Ich habe schon öfter gesehen, was der Staat sich einfallen lässt, um Leute fertig zu machen«, sagt er. Das klingt ganz nach Wüppesahl. Auch der witterte ein Komplott, sobald er in Konflikte geriet. Bleibt die Gegenfrage: Warum sollten sich staatliche Institutionen zu solch aberwitzigen Maßnahmen aufraffen, bloß um einen wie Wüppesahl auszuschalten?"
antimobbing meinte am 8. Dez, 15:03:
Nicht gedruckter Leserbrief
Leserbrief

Sehr geehrter Herr Klingst, sehr geehrte Frau Rückert,

der Artikel „Prozesse pflastern seinen Weg“ vom 04.11.04 legt die Vermutung nahe, dass Thomas Wüppesahl ein aufrührerischer Querulant sei, eine Problempersönlichkeit, die für die ihm zur Last gelegten Vorwürfe schuldig zu sprechen ist.

Als in der Psychiatrie tätiger Wissenschaftler meine ich, dass niemand sich anmaßen darf, in den Kopf eines anderen hineinsehen zu können. Als Vorstandsmitglied von KLIMA e. V. – einem Verein, der sich für Mobbingbetroffene einsetzt – habe ich Herrn Wüppesahl wie jedem anderen Hilfesuchenden beratend zur Seite gestanden. Im Interesse dieses Vereins muss ich polemische Äußerungen („letzter Sympathisant der Kritischen Polizisten“, „klingt ganz nach Wüppesahl“, „witterte ein Komplott, sobald er in Konflikte geriet“) als diffamierend zurückweisen.

Weder bin ich einer der letzten Sympathisanten der Kritischen Polizisten und Herrn Wüppesahls noch maße ich mir eine Vorverurteilung an. Das professionelle Selbstverständnis von KLIMA e. V. ist keineswegs mit Schwarz-Weiß-Malerei oder mit der Aufstellung von Verschwörungstheorien vereinbar. Aberwitzige Maßnahmen wie Mobbing und Schikanen sind erfahrungsgemäß leider auch in staatlichen Institutionen Realität. Man muss schon beide Augen ganz fest zudrücken, um diesen Tatbestand zu übersehen.

Ich wende mich gegen jegliche Vorverurteilung und lege auch für eine seriöse Presse wie DIE ZEIT Wert darauf, dass die Unschuldsvermutung so lange zu gelten hat, bis ein Urteil im Namen des Volkes gesprochen und rechtskräftig geworden ist. Das kann man vom Tenor Ihres Artikels zu meinem Bedauern nicht behaupten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Alfred Fleissner
Tel. (040)428033234 
Judith Leonhard meinte am 4. Jan, 22:27:
Nicht veröffentlichter Leserbrief vom 15.11.2004 zum Artikel „Prozesse pflastern seinen Weg“ von Sabine Rückert, DIE ZEIT 46/2004
Presseveröffentlichungen ist zu entnehmen: Der suspendierte Polizist Thomas Wüppesahl befindet sich wegen des Verdachts auf eine verbrecherische Verabredung in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Hamburg wirft ihm vor, einen Raubmord vorbereitet zu haben. Wüppesahl wollte angeblich in Berlin einen Geldboten erschießen und dann eine Hand des Toten mit einem Fleischerbeil abhacken, um an den an das Gelenk angeketteten Geldkoffer zu kommen. Der Ex-Polizist Andreas Sch., zum Schein auf diese Idee eingehend, besorgte Wüppesahl auf Anregung der Staatsanwaltschaft die Waffe für den Mord und auch das Beil. Sch. hatte sich an das Dezernat für Interne Ermittlungen gewandt und die Beamten eingeweiht. Mit Mikrofonen verkabelt, soll er geholfen haben, Wüppesahl sicher zu überführen, der dabei Opfer eines von der Staatsanwaltschaft initiierten Plans geworden ist. Er soll gegenüber Andreas Sch. tatsächlich Phantasien geäußert haben. Über eine Tat zu sprechen, ist aber nicht strafbar, soll Oberstaatsanwalt Peter Stechmann noch am 21.10.2004 in einem Vermerk festgehalten haben. Daraufhin sei Sch. angewiesen worden, Wüppesahl zum Kauf einer Waffe zu bewegen. Erst wenn er die Waffe entgegennimmt und bezahlt, sei ein konkreter Tatvorwurf zu entwickeln. Bei der Übergabe der Waffe wurde Wüppesahl in der Wohnung des Sch. schließlich verhaftet.

Die Staatsanwaltschaft hätte danach also per Lockspitzel (agent provocateur) zur Erfüllung des Straftatbestandes des § 30 StGB federführend beigetragen. Danach wäre also bereits jetzt von einer polizeilichen Tatprovokation auszugehen, ohne dass weitere entlastende Einlassungen der Verteidigung überhaupt schon bekannt wären. Vor diesem Hintergrund, die Möglichkeit gar eines gezielten Komplotts als aberwitzig, von vornherein also als völligen Unsinn (Def. lt. DUDEN), anzusehen, erscheint mir geradezu als Wunschvorstellung. Bestätigt wird dies noch dadurch, dass die Journalistin Sabine Rückert die Antwort auf ihre aufgeworfene Frage in ihrem ZEIT-Artikel bereits selbst gegeben hat. Sie listet doch schon derart viele Gründe auf, „warum“ „sich staatliche Institutionen zu solch aberwitzigen Maßnahmen aufraffen“ „sollten“, „bloß um einen wie Wüppesahl auszuschalten“:

1. „Ein Leben voller Aufruhr und Anzeigen, Beschwerden und Beschuldigungen, Prozessen und Protesten.“
2. ... „und wie es ihm systematisch gelingt, fast alle Abgeordneten gegen sich aufzubringen.“
3. ... Prozesse „bis zum Bundesverfassungsgericht“ wegen der „Rechte“ „fraktionsloser Abgeordneter“ ...
4. ... „öffentliche Beschuldigungen gegen die“ „Polizei“ ...
5. ... „Nervensäge“ ... „Streithammel“ ...
6. „Er ist unfähig, auch nur das leiseste Unrecht hinzunehmen“ ...
7. „Er zerstört alles, was er anfasst.“
8. „Die anderen halten sein Verhalten einfach für abnorm.“
9. ... „immer rannte er gegen Mauern des Unverständnisses, immer kämpfte er mit der Hydra des Systems, immer wieder geriet er ins Dickicht von Verschwörungen.“
10. „Kaum einer konnte ihn lange ertragen.“
11. ... „Missstände im Ermittlungsapparat anprangerte“ ...
12. ... „erstattete“ ... „Strafanzeige gegen eine Staatsanwältin wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen.“
13. „Er verursacht langwierige Ermittlungen,“ ...
14. ... „Problempersönlichkeiten unter der Schirmherrschaft von Thomas Wüppesahl.“
15. „Die meisten ernsthaften Kriminalbeamten hatten sich bereits verabschiedet,“ ...
16. „Am 23. Oktober 2004 – zwei Tage vor seiner Verhaftung – versucht Wüppesahl die Kritischen Polizisten wiederzubeleben.“
17. „Mit vielen Weggefährten hat er es sich verdorben.“

Diese Gründe könnten nicht nur in meiner Phantasie für Staatsdiener oder ehemalige Staatsdiener mehr als ausreichend sein, einem „wie Wüppesahl“ die berufliche Existenz notfalls auch mit rechtswidrigen Maßnahmen zerstören zu wollen. Im gleichen Verhältnis, wie von den obige Feststellungen, Behauptungen bzw. Bewertungen wenig, viel oder alles stimmt, kann man sich die Spannbreite des Handelns staatlicher Institutionen ausmalen. Stimmt überhaupt nichts, wäre tatsächlich auch eine Komplotttheorie „aberwitzig“, weil sie keinerlei Logik hat. Stimmt alles in etwa, gibt es ganz gewiss genügend Gründe, eine Komplotttheorie ganz und gar nicht als „aberwitzig“ anzusehen, weil sie dann eine der möglichen logischen Schlussfolgerungen ist.
Fakt ist, dass Wüppesahl jahrzehntelang Prozesse führte bzw. führen musste. Aber die Strafprozesse schlossen nicht mit rechtskräftigen Verurteilungen ab und seinen Beamtenstatus hat er immer noch. Es gab Suspendierungen, die endgültige Entfernung aus dem Dienst gelang trotz großer Anstrengungen dennoch nicht. Ganz abgesehen davon, dass auch für „einen wie Wüppesahl“ die Unschuldsvermutung bis zum Schluss zu gelten hat, stellen sich folgende Fragen:
Wenn es Wüppesahl angeblich schon damals gelungen ist, fast alle Abgeordneten der Legislative gegen sich aufzubringen, warum sollte es ihm dann nicht auch gelungen sein, Angehörige der Exekutive und Judikative so gegen sich aufzubringen, dass sie die rechtsstaatlichen Methoden verlassen? Und wer schützt denn eigentlich Mitglieder staatlicher Organe davor, ihre menschlichen Gefühle gegen einen missliebigen Kritiker nicht auszuleben und dabei von den Regeln für faire Verfahren wenig, viel oder insgesamt abzuweichen?

Judith Leonhard 
 

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