So ist das also mit der Zeitung, hinter der immer ein kluger Kopf zu stecken scheint. Die FAZ bzw. ihr Online-Angebot fasst unter der Rubrik "Finanzen - Geld & Mehr" in einem "Spezial" eine Reihe von Tips für den vermögenden Steuerhinterzieher zusammen. Unter der Überschrift "Selbstanzeige oder nicht?" betreibt die Redaktion klassische "Anti-Repressionsarbeit". In Manier der "Roten Hilfe" werden juristische Tips an die betroffene Klientel der Internationalen der Steuerhinterzieher gestreut. Schließlich ist außer Versicherungsbetrug kein Delikt derart beliebt, bei den vermögenden oberen 10000.
Unter der Überschrift "Selbstanzeige oder nicht?" heißt es im faz.net:
"Die Selbstanzeige ist für die Betroffenen dennoch ein rechtliches Minenfeld. Es gilt dabei viele Dinge zu beachten, will man sich nicht weiter gehenden Vorwürfen aussetzen als es vielleicht gerechtfertigt sein mag. FAZ.NET gibt in diesem Spezial einen Überblick über das Instrument der Selbstanzeige und Empfehlungen, was dabei beachtet werden sollte."
Die Beratung für Steuerhinterzieher durch das faz.net lautet unter der Überschrift "Steuertipp - Sieben Tipps für eine steuerliche Selbstanzeige" beispielsweise so:
"Die deutsche Finanzverwaltung macht Jagd auf Bundesbürger, die ihr Geld ins Ausland gebracht haben oder 'vergessen' haben, Kapitalerträge zu versteuern. Viele Sünder sehen ihre Rettung in einer so genannten Selbstanzeige. Doch die entpuppt sich in der Praxis als Minenfeld."
Weiter heißt es:
"Betroffene sollten daher in jedem Fall schnellstens einen Fachanwalt für Steuerrecht oder einen versierten Steuerberater um Rat fragen. Denn eine fehlerhafte Selbstanzeige kann mehr Schaden anrichten als Nutzen bringen, zum Beispiel wenn die eigentliche Steuerhinterziehung schon verjährt ist."
Das Schreiben an das zuständige Finanzamt solle nicht als "Selbstanzeige" gekennzeichnet sein, schlägt faz.net vor:
"Dies würde umgehend zur Einleitung eines Strafverfahrens durch die Straf- und Bußgeldsachenstelle führen. Geschickter: Betroffene formulieren ihre Selbstanzeige als 'Berichtigung der ursprünglichen Steuererklärung/en'."
So kann man wohl mit Fug und Recht sagen, dass hinter dieser Zeitung wohl immer ein Steuerhinterzieher steckt ...
Unter der Überschrift "Selbstanzeige oder nicht?" heißt es im faz.net:
"Die Selbstanzeige ist für die Betroffenen dennoch ein rechtliches Minenfeld. Es gilt dabei viele Dinge zu beachten, will man sich nicht weiter gehenden Vorwürfen aussetzen als es vielleicht gerechtfertigt sein mag. FAZ.NET gibt in diesem Spezial einen Überblick über das Instrument der Selbstanzeige und Empfehlungen, was dabei beachtet werden sollte."
Die Beratung für Steuerhinterzieher durch das faz.net lautet unter der Überschrift "Steuertipp - Sieben Tipps für eine steuerliche Selbstanzeige" beispielsweise so:
"Die deutsche Finanzverwaltung macht Jagd auf Bundesbürger, die ihr Geld ins Ausland gebracht haben oder 'vergessen' haben, Kapitalerträge zu versteuern. Viele Sünder sehen ihre Rettung in einer so genannten Selbstanzeige. Doch die entpuppt sich in der Praxis als Minenfeld."
Weiter heißt es:
"Betroffene sollten daher in jedem Fall schnellstens einen Fachanwalt für Steuerrecht oder einen versierten Steuerberater um Rat fragen. Denn eine fehlerhafte Selbstanzeige kann mehr Schaden anrichten als Nutzen bringen, zum Beispiel wenn die eigentliche Steuerhinterziehung schon verjährt ist."
Das Schreiben an das zuständige Finanzamt solle nicht als "Selbstanzeige" gekennzeichnet sein, schlägt faz.net vor:
"Dies würde umgehend zur Einleitung eines Strafverfahrens durch die Straf- und Bußgeldsachenstelle führen. Geschickter: Betroffene formulieren ihre Selbstanzeige als 'Berichtigung der ursprünglichen Steuererklärung/en'."
So kann man wohl mit Fug und Recht sagen, dass hinter dieser Zeitung wohl immer ein Steuerhinterzieher steckt ...
contributor - am Freitag, 15. Februar 2008, 22:51 - Rubrik: Geiz ist geil