Der Bankraub wird auch als Vergleichsmatrix in der Bewertung von anderen Straftaten herangezogen. So auch von DORON RABINOVICI in der Wiener Zeitung Die Presse (25. Februar 2006). Anlässlich der Verurteilung des notorischen Holocaust-Leugners David Irving ("Märtyrer schauen anders aus") antwortet er dem Presse-Chefredakteur Michael Fleischhacker ("An den Grenzen der
Meinungsfreiheit", 22. 2. 2006):
Seit Monaten bemühen die Gegner des Verbotsgesetzes jedes noch so abstruse Argument, um gegen die gerichtliche Verfolgung von David Irving und das Wiederbetätigungsverbot in Österreich zu polemisieren. Das Verfahren gegen die britische Ikone der internationalen Nazi-Szene, lautete etwa einer der Einwände, bewirke bloß, dass er zum Märtyrer stilisiert werde. Deshalb sollte das Gesetz gleich abgeschafft werden. Mit derselben kruden Rabulistik könnte einer dafür plädieren, Bankräuber nicht mehr zu verurteilen, weil sie dann durch den Verkauf ihrer Geschichte an Hollywood Millionen scheffeln würden.
Nun ja. Ähem. Also, auch wenn ich der Meinung bin, dass das österreichische Verbotsgesetzt überhaupt nicht überflüssig ist (angesichts dessen - was hierzulande so alles öffentlich gesagt werden darf) und dass auch Irving seine drei Jahre verdient hat, erscheint mir dieser Vergleich nicht überzeugend zu sein. Vielleicht sollte man Meinungsdelikte nicht mit Raub-Delikten auf eine Ebene stellen.
Klar ist das hier nicht der Punkt. Interessant ist vielmehr, in welcher Weise der Bankraub immer wieder die Referenz für die Bewertung anderer Formen von Kriminalität darstellt.
Meinungsfreiheit", 22. 2. 2006):
Seit Monaten bemühen die Gegner des Verbotsgesetzes jedes noch so abstruse Argument, um gegen die gerichtliche Verfolgung von David Irving und das Wiederbetätigungsverbot in Österreich zu polemisieren. Das Verfahren gegen die britische Ikone der internationalen Nazi-Szene, lautete etwa einer der Einwände, bewirke bloß, dass er zum Märtyrer stilisiert werde. Deshalb sollte das Gesetz gleich abgeschafft werden. Mit derselben kruden Rabulistik könnte einer dafür plädieren, Bankräuber nicht mehr zu verurteilen, weil sie dann durch den Verkauf ihrer Geschichte an Hollywood Millionen scheffeln würden.
Nun ja. Ähem. Also, auch wenn ich der Meinung bin, dass das österreichische Verbotsgesetzt überhaupt nicht überflüssig ist (angesichts dessen - was hierzulande so alles öffentlich gesagt werden darf) und dass auch Irving seine drei Jahre verdient hat, erscheint mir dieser Vergleich nicht überzeugend zu sein. Vielleicht sollte man Meinungsdelikte nicht mit Raub-Delikten auf eine Ebene stellen.
Klar ist das hier nicht der Punkt. Interessant ist vielmehr, in welcher Weise der Bankraub immer wieder die Referenz für die Bewertung anderer Formen von Kriminalität darstellt.
vabanque - am Dienstag, 28. Februar 2006, 12:32 - Rubrik: Lotto und Bankraubphantasien