Wir werden immer wieder mit diesem einen Grund für einen Banküberfall konfrontiert. Wenn es dann wieder so weit ist, dann kämpft auch BILD wieder für diesen Robin Hood und ereifert sich für das eine Mal nicht über eine Bewährungsstrafe:
"Richter: „Motiv ehrenwert“"
Opa (60) überfällt Bank für kranke Enkelin!
Bielefeld – Im März überfiel ein 60-Jähriger im ostwestfälischen Hiddenhausen eine Volksbank-Filiale. Das Motiv: seine herzkranke Enkelin!
Jetzt ist das Urteil am Landgericht Bielefeld gefallen - zwei Jahre Bewährungsstrafe!
Damit kommt der nicht vorbestrafte Arbeitslose noch einmal glimpflich davon. Richter Georg Zimmermann berücksichtige bei seiner Entscheidung, dass es bei dem versuchten Raub geblieben war und nannte das Motiv des Angeklagten „ehrenwert“.
DER „EHRENWERTE ÜBERFALL“
Am Tattag hatte der Angeklagte die Bankfiliale mit Mütze, Sonnenbrille und angeklebtem Bart verkleidet betreten und von einer Angestellten 50 000 Euro verlangt. Als diese sich weigerte, zückte der Angeklagte eine Pistole, forderte aber nur noch 10 000 Euro.
Am Ende wurde es dem Opa wohl zu heiß. „Jetzt rufen Sie bestimmt die Polizei", sagte er und verschwand. Drei Tage später stellte er sich der Polizei.
Später hatte der Opa angegeben, Geld für seine mittlerweile 8-jährige Enkelin beschaffen zu wollen. Die Kleine war mit einem Herzfehler zur Welt gekommen. Nun brauche sie dringend eine Therapie. Die Krankenkasse wolle aber nicht zahlen!
Aber unterschlagen wir nicht, dass auch andere (Spiegel und Stern) hier nicht anders reagieren.
"Richter: „Motiv ehrenwert“"
Opa (60) überfällt Bank für kranke Enkelin!
Bielefeld – Im März überfiel ein 60-Jähriger im ostwestfälischen Hiddenhausen eine Volksbank-Filiale. Das Motiv: seine herzkranke Enkelin!
Jetzt ist das Urteil am Landgericht Bielefeld gefallen - zwei Jahre Bewährungsstrafe!
Damit kommt der nicht vorbestrafte Arbeitslose noch einmal glimpflich davon. Richter Georg Zimmermann berücksichtige bei seiner Entscheidung, dass es bei dem versuchten Raub geblieben war und nannte das Motiv des Angeklagten „ehrenwert“.
DER „EHRENWERTE ÜBERFALL“
Am Tattag hatte der Angeklagte die Bankfiliale mit Mütze, Sonnenbrille und angeklebtem Bart verkleidet betreten und von einer Angestellten 50 000 Euro verlangt. Als diese sich weigerte, zückte der Angeklagte eine Pistole, forderte aber nur noch 10 000 Euro.
Am Ende wurde es dem Opa wohl zu heiß. „Jetzt rufen Sie bestimmt die Polizei", sagte er und verschwand. Drei Tage später stellte er sich der Polizei.
Später hatte der Opa angegeben, Geld für seine mittlerweile 8-jährige Enkelin beschaffen zu wollen. Die Kleine war mit einem Herzfehler zur Welt gekommen. Nun brauche sie dringend eine Therapie. Die Krankenkasse wolle aber nicht zahlen!
Aber unterschlagen wir nicht, dass auch andere (Spiegel und Stern) hier nicht anders reagieren.
vabanque - am Mittwoch, 26. September 2012, 20:50 - Rubrik: Edle Raeuber - Robin Hoods