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Das Weblog zur Volkskunde des Bankraubs

 

Brutalisierung des Bankraubs

ntv: (10.4.2008)

"Dreieinhalb Jahre nach dem spektakulären Raubmord in einer Sparkasse in Siegelsbach bei Heilbronn ist der ehemalige Dorfbäcker zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Im neu aufgerollten Prozess vor dem Landgericht Stuttgart sah es der Vorsitzende Richter Wolfgang Hahn als erwiesen an, dass der 50-Jährige die Sparkasse überfallen und eine Kundin erschossen hatte. Der Ehemann der Frau sowie ein Angestellter der Bank waren lebensgefährlich verletzt worden. Das Landgericht Heilbronn hatte den Mann im April 2006 noch freigesprochen."

Der zweite (Revisions-) Prozess um den Siegelsbacher Bankraub mit zwei Toten und einem Schwerverletzten gegen den einstigen Dorfbäcker ist in seine entscheidende Phase getreten. Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Angeklagter haben plädiert (Stuttgarter Nachrichten, 3.4.2008). (Zum Prozessverlauf): "Es gibt nur lebenslang oder Freispruch" (Heilbronner Stimme, 3.4. 2008)

Unter der Überschrift "Menschen - Orte - Kriminalität" sendete das Inforadio des rbb am 29.02.2008, 10:27 Uhr ein Interview (zum Nachhören) von Pieke Biermann mit einem Bankangestellten, der als Geisel der "Tunnelgangster" im Juni 1995 gefangenhalten wurde. Der Beitrag soll vor allem die Brutalität der Geiselnehmer zeigen, in dem die Perspektive der Opfer rekonstruiert wird.

Es ist aber schon bezeichnend, dass sich die Medien, die versuchen die Gangster und ihren Coups zu entzaubern, bei Strafe ihres eigenen Untergangs im Gegenzug immer wieder sich geneigt fühlen, derlei Taten zu mystifizieren (gerade der rbb war sich doch anno 2004 nicht zu schade, bei den AutorInnen von Vabanque ein Interview mit der Frage nach unserem Lieblingscoup zu beginnen). Man wird den Verdacht nicht los, dass Dämonisierung und Glorifizierung im Prinzip nur zwei Seiten der gleichen Medaillie sind.

Nach der Aufhebung des Freispruchs des Landgerichtes Heilbronn durch den Bundesgerichtshof hat nun das Landgericht Stuttgart das Sagen. Folgt man dem SWR 5.11.2007) dann sprechen die Indizen für den Willen zur Verurteilung durch diese Kammer für den ziemlich blutigen Bankraub aus dem Jahr 2004, zumal die Staatsanwaltschaft nunmehr die Ex-Verlobte als Belastungszeugin aufzuweisen hat.

Update 16.11.2007:
Bäcker von Siegelsbach wollen viele an den Kragen
Welt online (13.11. 2007) berichtet über das Klima im Gerichtssaal:

" "Der Bäcker war"s"
Die Stimmung im Sitzungssaal 1 des Stuttgarter Landgerichts ist aufgewühlt: "Hexe, Schlampe", zischeln einige Zuhörer, als Rechtsanwältin Anke Stiefel-Bechdolf für ihren Mandanten das Wort ergreift. Sie verteidigt einen Mann, den die Volksseele längst als Mörder abgestempelt hat - Alfred B., den Bäcker von Siegelsbach.
(...)
Bis zum 18. Januar hat der Stuttgarter Richter Wolfgang Hahn nun 18 Verhandlungstage mit 99 Zeugen und acht Sachverständigen angesetzt, um alle Beweise, Zweifel und Indizien neu zu würdigen. B.s Verteidigerin Stiefel-Bechdolf beklagt schon jetzt den durch das öffentliche Interesse entstandenen Zeitdruck: "Der Pöbel verhandelt mit."

ddp (22.5. 2007) meldet:

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied heute, das Verfahren um das Verbrechen, bei dem eine Frau getötet und zwei weitere Personen schwer verletzt wurden, sei fehlerhaft geführt worden. Der Freispruch für den angeklagten ehemaligen Dorfbäcker könne keinen Bestand haben. Das Landgericht Heilbronn hatte den heute 49-Jährigen im April 2006 trotz mehrerer belastender Indizien vom Vorwurf des Mordes und des zweifachen Mordversuches überraschend freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, im Oktober 2004 die Sparkassenfiliale in Siegelsbach überfallen, eine 65-jährige Sparkassenkundin erschossen und deren damals 66-jährigen Ehemann sowie einen 29-jährigen Bankangestellten lebensgefährlich verletzt zu haben.

Zum Bankraub in Siegelsbach vgl. auch folgende Einträge (1), (2), (3)
Unter der Rubrik "Brutalisierung des Bankraubs" finden sich ber noch zahlreiche weitere Einträge zu diesem spektaktulärem Fall in diesem Blog.

Eine kompakte Zusammenfassung des Sachverhaltes Einschätzung liefert die taz (23.5.2007)

"Bei schweren Kämpfen im Libanon sind knapp 50 Menschen ums Leben gekommen. Im Norden des Landes lieferten sich die libanesische Armee und Anhänger der radikalen Palästinensermiliz Fatah al Islam stundenlange Feuergefechte. Die Kämpfe begannen nach einem Bankraub von Fatah-Mitgliedern. Die Extremisten zogen sich in ein Flüchtlingslager zurück, das daraufhin von der Armee angegriffen wurde. Der Gruppe Fatah al Islam werden Verbindungen zum Terrornetzwerk Al Kaida nachgesagt. (MDR-Info, 21. Mai 2007)

Weiter Hintergrundsinformationen liefert die Webseite der Tagesschau

Der SWR (26.1.2007) berichtet:

Das Verfahren um den Bankraub von Siegelsbach kommt am 22. Mai vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Heilbronner Staatsanwaltschaft und die überlebenden Opfer reichten Revision gegen das Urteil des Landgerichts Heilbronn ein.

Der ganze Text

Philipp Mausshardt kritisiert in der taz (26.4. 2006) ("Ein freier Mann") zwar nicht explizit das Heilbronner Urteil zum Siegelsbacher Bankraub, doch nimmt er nochmals eine Würdigung der Indizien und Fakten vor, die nahelegen, dass es sich um ein Fehlurteil handelt.
RichterBender
Damit befindet er sich in bester Gesellschaft. Das BILD-Blog verweist auf die BILD-Berichterstattung (24.4. 2006) und deren einseitige Darlegung des Sachstandes:

"Das Gericht hat den Angeklagten nämlich, wie uns das Landgericht Heilbronn bestätigt, wegen "erwiesener Unschuld" freigesprochen – und nicht, wie Bild.de fälschlich schreibt, "nach dem Grundsatz: im Zweifel für den Angeklagten".

BILD untertitelt diesess Photo von Richter Bender:
"Richter Wolfgang Bender fällte die Entscheidung nach dem Grundsatz: im Zweifel für den Angeklagten"


Die Heilbronner Stimme (26.4. 2006) berichtet über die Stimmung nach dem Urteil.

Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Revision beim Bundesgerichtshof eingereicht:

"Am Freitag hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Heilbronn im Verfahren um den Banküberfall von Siegelsbach den Angeklagten freigesprochen. Noch am Freitag hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn Revision gegen das Urteil der Schwurgerichtskammer eingelegt. Seit heute haben auch beide Nebenklägervertreter für die vier Nebenkläger Revisionen eingereicht. Dies bedeutet, dass der Bundesgerichtshof in Karlsruhe sich mit dem Fall beschäftigen und das Urteil überprüfen muss.

Mit einer alsbaldigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist allerdings nicht zu rechnen. Zunächst muss die Schwurgerichtskammer ihr Urteil schriftlich absetzen. Dies muss im vorliegenden Fall bis spätestens 21. Juli 2006 geschehen sein. Nach Fertigstellung des Hauptverhandlungsprotokolls wird das Urteil sodann den Verfahrensbeteiligten zugestellt werden. Anschließend muss die Revision innerhalb von ei-nem Monat schriftlich begründet werden. Zu der Begründung können die Verteidigung und der Angeklagte innerhalb einer Woche nach Zustellung eine Gegenerklärung abgeben. Erst dann werden die Akten über die Staatsanwaltschaft der Generalbundesanwaltschaft, die Stellung zu den Revisionsanträgen zu nehmen hat, und schließlich dem Bundesgerichtshof vorgelegt, der daraufhin das Urteil im Rahmen der Revisionsanträge überprüft."

Freispruch erster Klasse für Siegelsbacher Bäckermeister

Der in den Medien und auch in der lokalen Öffentlichkeit schon vorverurteilte Bäckermeister aus Siegelsbach, wurde vergangene Woche mit einem Freispruch erster Klasse aus dem Gefängnis entlassen.
Damit folgte das Gericht der Sichtweise des Angeklagten.
Zahlreiche Medien müssen nun ihre bereits gefasste Meinung mit den harten Realitäten des Rechtsstaates abgleichen. Wir zitieren aus Eduard Zimmermanns Online-Portal "e 110":

Vorverurteilung als «Sparkassen-Killer»
Wegen Mordes, versuchten Mordes und räuberischer Erpressung stand der 48-jährige Bäckermeister nun ein Jahr lang vor Gericht. In der Boulevardpresse wurde er schon vor dem Prozess als «Sparkassen-Killer» vorverurteilt, obwohl er die Vorwürfe von Anfang an bestritt. Und auch sonst hegte zunächst niemand Zweifel an seiner Täterschaft, gab es doch Zeugenaussagen und Spuren, die gegen ihn sprachen. Darüber hinaus war er hoch verschuldet. Selbst der Vorsitzende Richter Wolfgang Bender räumte ein, dass auch seine Kammer zu Beginn von einem «klaren Fall» ausging und die Chancen für einen Schuldspruch als «ziemlich sicher» einstufte.

Doch in der Urteilsbegründung lösten sich die Ermittlungsergebnisse der Polizei und die Beweisführung der Staatsanwaltschaft weitgehend in Luft auf. Weder eine Blutspur im Auto des Angeklagten noch verbrannte Gummistiefel im Wald ließen sich dem Gericht zufolge in Einklang mit dem Verbrechen bringen. Auch eine Tatwaffe gebe es trotz fieberhafter Suche - selbst unter Einsatz einer Wünschelrute - bis heute nicht. Und der zeitliche Tagesablauf des Bäckers am Tattag stehe im Widerspruch zum Tatablauf. «Bei allem muss klargestellt werden, dass er gar nicht der Täter sein kann», betonte Bender.


Diese Ungereimtheiten standen gegen die Zeugenaussagen der Beteiligten, die der Richter als weniger gewichtig qualifzierte.

Die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt.

Zur Urteilsbegründung und den Reaktionen vgl. die Berichterstattung der Heilbronner Stimme (22.4. 2006)

Respekt vor diesem Richter, der sich nicht der (ver-)öffentlich(t)en Meinung anpasst und zumindest in diesem Fall anschaulich vor Augen führt, was die Unabhängigkeit der Justiz ausmacht.

Aus der Heilbronner Stimme (11.4. 2006) erfahren wir, dass sich der Angeklagte Siegelsbacher Dorfbäcker Alfred B., dem vorgeworfen wird, während eines Banküberfalls eine Frau erschossen und ihren Mann schwer verletzt zu haben, für unschuldig erklärt. Wir erfahren in diesem Artikel zugleich, dass unterschiedliche Bewertungen der vorliegenden Indizien seitens Verteidigung und Staatsanwaltschaft vorliegen. [ad Indizien]

"Der Bäcker war's" - Prozess zum Siegelsbacher Bankraubmord


Ganz hilfreich ist auch der Artikel in der Heilbronner Stimme vom 10.4. 2006, in dem es überwiegend um das Plädoyer der Verteidigung geht. Unterhalb sind aber zahlreiche weitere Artikel aus dem Archiv der Heilbronner Stimme zu diesem Fall aufgelistet.

 

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