Verbraucherschützer: «Politik macht sich
beim Arbeitslosengeld II unglaubwürdig»
Netzzeitung (28. Juli 2004)
"Die Einführung des Arbeitslosengeldes II sei «kontraproduktiv», sagte VZBV-Chefin Müller der Netzeitung. Einerseits rate die Politik zu vermehrter Altersvorsorge, andererseits gehe sie Langzeitarbeitslosen ans Ersparte.
(....)
Wenn ich eine Gesellschaft will, die sich selber um ihre Sicherung im Alter kümmert, muss ich erst einmal dafür sorgen, dass die Politik die Rahmenbedingungen mit Blick auf die Nachfrageseite gestaltet. Genau wie beim Strom- und Gasmarkt glauben viele Politiker noch immer, der Volkswirtschaft etwas Gutes zu tun, wenn sie dafür sorgen, dass es der Versicherungswirtschaft und den Banken gut geht. Wie die Bedingungen auf der Nachfrageseite zu gestalten sind, damit es gesamtwirtschaftlich zu einer positiven Entwicklung kommt, wird komplett ausgeblendet.
(...)
Das zweite ist die Transparenz der Informationen von Versicherungen oder Banken. Zum Beispiel weisen einige Banken auf den Kontoauszügen zwei verschiedene Daten bei Geldeingang aus: ein Buchungsdatum und ein Wertstellungsdatum. Unter dem Strich stehen dann etwa 500 Euro auf dem Konto. Die 500 Euro beziehen sich aber auf das Buchungsdatum. Jetzt kann es passieren, dass die 500 Euro noch gar nicht auf dem Konto gutgeschrieben sind. Und wenn man dann das Geld abhebt oder überweist, zahlt man einen hohen Überziehungszins – nur, weil das ganze für den Einzelnen gar nicht transparent ist. Für die Banken ist es natürlich unheimlich lukrativ, dass die Leute ins Minus geraten.
Das gesamte Klage-Instrumentarium müsste im Sinne einer vorsorgenden Wirkung effizienter gemacht werden.
Auch in die zivilrechtlichen Gesetze müsste man stärkere ökonomische Sanktionsinstrumente einbauen, zum Beispiele im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Fälle, in denen gegen das UWG verstoßen wurde, waren bislang eine einzige Sisyphus-Arbeit mit dem Schwerpunkt Abmahnung. Unser UWG lässt sich zurzeit mit der folgenden Geschichte vergleichen: Ein Bankräuber überfällt eine Bank und erbeutet einen Sack Geld. Er wird ertappt und man sagt ihm: Mach das nie wieder, man darf keine Bank ausrauben – aber das Geld darf er behalten."
beim Arbeitslosengeld II unglaubwürdig»
Netzzeitung (28. Juli 2004)
"Die Einführung des Arbeitslosengeldes II sei «kontraproduktiv», sagte VZBV-Chefin Müller der Netzeitung. Einerseits rate die Politik zu vermehrter Altersvorsorge, andererseits gehe sie Langzeitarbeitslosen ans Ersparte.
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Wenn ich eine Gesellschaft will, die sich selber um ihre Sicherung im Alter kümmert, muss ich erst einmal dafür sorgen, dass die Politik die Rahmenbedingungen mit Blick auf die Nachfrageseite gestaltet. Genau wie beim Strom- und Gasmarkt glauben viele Politiker noch immer, der Volkswirtschaft etwas Gutes zu tun, wenn sie dafür sorgen, dass es der Versicherungswirtschaft und den Banken gut geht. Wie die Bedingungen auf der Nachfrageseite zu gestalten sind, damit es gesamtwirtschaftlich zu einer positiven Entwicklung kommt, wird komplett ausgeblendet.
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Das zweite ist die Transparenz der Informationen von Versicherungen oder Banken. Zum Beispiel weisen einige Banken auf den Kontoauszügen zwei verschiedene Daten bei Geldeingang aus: ein Buchungsdatum und ein Wertstellungsdatum. Unter dem Strich stehen dann etwa 500 Euro auf dem Konto. Die 500 Euro beziehen sich aber auf das Buchungsdatum. Jetzt kann es passieren, dass die 500 Euro noch gar nicht auf dem Konto gutgeschrieben sind. Und wenn man dann das Geld abhebt oder überweist, zahlt man einen hohen Überziehungszins – nur, weil das ganze für den Einzelnen gar nicht transparent ist. Für die Banken ist es natürlich unheimlich lukrativ, dass die Leute ins Minus geraten.
Das gesamte Klage-Instrumentarium müsste im Sinne einer vorsorgenden Wirkung effizienter gemacht werden.
Auch in die zivilrechtlichen Gesetze müsste man stärkere ökonomische Sanktionsinstrumente einbauen, zum Beispiele im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Fälle, in denen gegen das UWG verstoßen wurde, waren bislang eine einzige Sisyphus-Arbeit mit dem Schwerpunkt Abmahnung. Unser UWG lässt sich zurzeit mit der folgenden Geschichte vergleichen: Ein Bankräuber überfällt eine Bank und erbeutet einen Sack Geld. Er wird ertappt und man sagt ihm: Mach das nie wieder, man darf keine Bank ausrauben – aber das Geld darf er behalten."
vabanque - am Mittwoch, 28. Juli 2004, 23:50 - Rubrik: Ueber Banken