Der Wiener Kurier (14.2.2005) berichtet über eine Kontroverse zwischen deutschen Konsumentenschützern, die vor Einlagen über 7.000 Euro bei österreichischen Banken warnten. In diesem Zusammenhang waren die Austro-Banker empört. Inzwischen wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf revidiert.
Wien. Über eine Reform der Einlagensicherung wollte das Finanzministerium ursprünglich den Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung von 20.000 auf 30.000 Euro ausdehnen, dabei aber (ab einem Sockelbetrag von 7.000 Euro) einen zehn-prozentigen Selbstbehalt einführen. Das hätte bedeutet: Von einer Sparsumme zwischen 7.000 und 30.000 Euro hätte der Sparer im Fall des Zusammenbruchs "seiner" Bank dann nur 90 Prozent wieder bekommen. Dieser Sparer-Selbstbehalt war innerhalb der Regierung heftig umstritten gewesen. Im neuen Entwurf des Finanzressorts, der am Dienstag im Ministerrat behandelt werden soll, findet sich weder der Selbstbehalt noch die erhöhte Sicherungsgrenze.
Die Novelle zum Bankwesengesetz (BWG) mit dem Selbstbehalt im Fall von Bankkonkursen wäre vor allem vom Bankenverband erwünscht gewesen. Denn die einzigen Pleiten von Kreditinstituten in den vergangenen Jahrzehnten betrafen jeweils den Sektor der Aktienbanken.
Für Empörung bei den österreichischen Banken hat zuletzt ein Aufruf der deutschen Stiftung Warentest gesorgt, wegen der mit dem geplanten Selbstbehalt verbundenen Unsicherheit um eine "deutliche Reduktion" der Einlagensicherung von größeren Einlagen in Österreich abzusehen: Teile der österreichischen Regierung, so hieß es im Magazin "Finanztest" der deutschen Konsumentenschutzorganisation, "wollen den Schutz für Sparer verschlechtern". Damit, so das deutsche Magzain weiter, würde sich etwa auch der Schutz für die deutschen Sparer der österreichisch-türkischen Deniz- und Vakifbank verschlechtern. Beide Banken haben ihren Hauptsitz in Wien und Zweigstellen in Frankfurt am Main. Sie böten derzeit attraktive Zinsen. Schließlich der "Tipp" der Stiftung Warentest in dem Magazin: "Kunden legen bei einer österreichischen Bank vorerst besser keine Geldbeträge über 7.000 Euro für längere Zeit fest an."
Wien. Über eine Reform der Einlagensicherung wollte das Finanzministerium ursprünglich den Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung von 20.000 auf 30.000 Euro ausdehnen, dabei aber (ab einem Sockelbetrag von 7.000 Euro) einen zehn-prozentigen Selbstbehalt einführen. Das hätte bedeutet: Von einer Sparsumme zwischen 7.000 und 30.000 Euro hätte der Sparer im Fall des Zusammenbruchs "seiner" Bank dann nur 90 Prozent wieder bekommen. Dieser Sparer-Selbstbehalt war innerhalb der Regierung heftig umstritten gewesen. Im neuen Entwurf des Finanzressorts, der am Dienstag im Ministerrat behandelt werden soll, findet sich weder der Selbstbehalt noch die erhöhte Sicherungsgrenze.
Die Novelle zum Bankwesengesetz (BWG) mit dem Selbstbehalt im Fall von Bankkonkursen wäre vor allem vom Bankenverband erwünscht gewesen. Denn die einzigen Pleiten von Kreditinstituten in den vergangenen Jahrzehnten betrafen jeweils den Sektor der Aktienbanken.
Für Empörung bei den österreichischen Banken hat zuletzt ein Aufruf der deutschen Stiftung Warentest gesorgt, wegen der mit dem geplanten Selbstbehalt verbundenen Unsicherheit um eine "deutliche Reduktion" der Einlagensicherung von größeren Einlagen in Österreich abzusehen: Teile der österreichischen Regierung, so hieß es im Magazin "Finanztest" der deutschen Konsumentenschutzorganisation, "wollen den Schutz für Sparer verschlechtern". Damit, so das deutsche Magzain weiter, würde sich etwa auch der Schutz für die deutschen Sparer der österreichisch-türkischen Deniz- und Vakifbank verschlechtern. Beide Banken haben ihren Hauptsitz in Wien und Zweigstellen in Frankfurt am Main. Sie böten derzeit attraktive Zinsen. Schließlich der "Tipp" der Stiftung Warentest in dem Magazin: "Kunden legen bei einer österreichischen Bank vorerst besser keine Geldbeträge über 7.000 Euro für längere Zeit fest an."
vabanque - am Mittwoch, 2. März 2005, 11:08 - Rubrik: Ueber Banken