Peter Grottian, wurde vom Aufruf zum Banküberfall mit einer Schokoladenpistole vom Amtsgericht Lindau freigesprochen:
Mit Schokowaffen gegen das Bankensystem
Laut Spiegel Online (19.1. 2012) ist der emeritierte Politikwissenschaftler Peter Grottian
"ein Meister der politischen Aktion: Weil er bei einem Vortrag zur Finanzkrise zu einem Bankraub mit Schokoladenwaffe aufgerufen haben soll, musste der Politik-Professor Peter Grottian vor Gericht."
Die Junge Welt (20.1. 2012) titelt: "Kriminalisierung gescheitert"
Bayerisches Amtsgericht spricht emeritierten Politikprofessor frei. Grottian verteidigt zivilen Ungehorsam als »Salz in der öden Suppe der Demokratie«
Ziviler Ungehorsam ist keine Straftat. Ein Prozeß gegen den emeritierten Berliner Professor und Politaktivisten Peter Grottian endete am Mittwoch vor dem Amtsgericht Lindau mit einem Freispruch. In der Verhandlung im Bodenseestädtchen ging es um die Frage, ob eine angebliche Äußerung Grottians bei einem Vortrag im Sommer des vorletzten Jahres als Aufruf zu Straftaten zu werten ist.
Was war geschehen? Für den 29. September 2010 hatte ATTAC unter dem Motto »Großbanken zerschlagen, Reichtum umverteilen« zu einem bundesweiten »Bankenaktionstag« aufgerufen. Nach Angaben der Globalisierungskritiker wurde an diesem Tag an über 65 Orten in ganz Deutschland auf verschiedenste Arten protestiert – vom Infostand bis zur symbolischen Bankbesetzung. Im Vorfeld boten verschiedene ATTAC-Gruppen öffentliche Vorträge an. Zu solch einer Rede hatte der Lindauer Ortsverein im Juni 2010 als Referenten Peter Grottian eingeladen. Im Publikum saß auch Ruth Eberhardt, eine Redakteurin der Schwäbischen Zeitung.
In deren Regionalausgabe, der Lindauer Zeitung, berichtete Eberhardt am 5. Juni 2010 ausführlich über die Diskussion. Den Artikel nahm die Staatsanwaltschaft Kempten zum Anlass, gegen den Rechtswissenschaftler wegen des Aufrufs zu Straftaten zu ermitteln. Der Berliner soll im Allgäu zum Hausfriedensbruch in Banken aufgefordert haben. Das Amtsgericht Lindau stellte am 21. Oktober 2010 einen Strafbefehl über 3900 Euro aus. Dagegen legte Grottian Widerspruch ein und erreichte nun seinen Freispruch.
Staatsanwaltschaft und Amtsgericht hatten lediglich den Zeitungsartikel zur Grundlage des Strafbefehls genommen. Der wiederum beruht auf der Interpretation der Journalistin Eberhardt. Im Artikel heißt es zu möglichen Protesten, diese würden damit enden, »daß der Geschäftsführer die Polizei verständigt«. Eberhardt schrieb damals weiter: »›Aber Sie sind mutige Bürger und lassen sich wegtragen‹. Mit solchen Sätzen warb Grottian für die Aktion, die den Teilnehmern einen Strafbefehl einbringen kann.« In ihrer Zeugenvernehmung, deren schriftliches Protokoll der jungen Welt vorliegt, gab die Journalistin jedoch an, daß der Verweis auf die Strafbefehle nicht vom Professor selbst stamme.
Die Zeugen der Verteidigung interpretierten Grottians Vortrag ganz anders. Der habe lediglich verschiedene Protestformen vorgestellt und gesagt, daß die jeweiligen Vorbereitungsgruppen selbst entscheiden müßten, was sie am Aktionstag anböten. Von einem Aufruf zur Bankbesetzung und damit zum Hausfriedensbruch oder zu anderen Straftaten haben die fünf Zeugen entweder nichts mitbekommen oder widersprachen solchen Darstellungen sogar. Zudem hätten während der Debatte im Publikum mehrere Rechtsanwälte gesessen, die sich in der Diskussion fachlich geäußert hätten. Das Gericht konnte den schlampig ausgestellten Strafbefehl am Mittwoch nicht mehr aufrechterhalten.
Grottian selbst nutzte den Prozeß zu einer grundsätzlichen Erklärung, daß ziviler Ungehorsam notwendig sei. Den bezeichnete er in seinem Schlußwort als »Salz in der oft öden Suppe der Demokratie« und als »plebiszitären Druck derjenigen, die über keine privilegierten Einflußnahmen verfügen«. Ohne zivilen Ungehorsam seien viele Bewegungen gar nicht denkbar. Staatsanwaltschaft und Gericht hielt er entgegen, daß das Bild, ein Professor könne urteilsfähige Menschen zu Straftaten verführen, nicht zu einer modernen Demokratie passe. Der nun zurückgenommene Strafbefehl sei »ohne sorgfältige Prüfung aus der Hüfte geschossen« worden, schloß Grottian sein Plädoyer in eigener Sache."
In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung (18.1. 2012) kommt Grottian himself zu Wort, ist aber noch nicht geübt genug in der rhetorischen Verteidigung seiner Vorwärtsstrategie.
Mit Schokowaffen gegen das Bankensystem
Laut Spiegel Online (19.1. 2012) ist der emeritierte Politikwissenschaftler Peter Grottian
"ein Meister der politischen Aktion: Weil er bei einem Vortrag zur Finanzkrise zu einem Bankraub mit Schokoladenwaffe aufgerufen haben soll, musste der Politik-Professor Peter Grottian vor Gericht."
Die Junge Welt (20.1. 2012) titelt: "Kriminalisierung gescheitert"
Bayerisches Amtsgericht spricht emeritierten Politikprofessor frei. Grottian verteidigt zivilen Ungehorsam als »Salz in der öden Suppe der Demokratie«
Ziviler Ungehorsam ist keine Straftat. Ein Prozeß gegen den emeritierten Berliner Professor und Politaktivisten Peter Grottian endete am Mittwoch vor dem Amtsgericht Lindau mit einem Freispruch. In der Verhandlung im Bodenseestädtchen ging es um die Frage, ob eine angebliche Äußerung Grottians bei einem Vortrag im Sommer des vorletzten Jahres als Aufruf zu Straftaten zu werten ist.
Was war geschehen? Für den 29. September 2010 hatte ATTAC unter dem Motto »Großbanken zerschlagen, Reichtum umverteilen« zu einem bundesweiten »Bankenaktionstag« aufgerufen. Nach Angaben der Globalisierungskritiker wurde an diesem Tag an über 65 Orten in ganz Deutschland auf verschiedenste Arten protestiert – vom Infostand bis zur symbolischen Bankbesetzung. Im Vorfeld boten verschiedene ATTAC-Gruppen öffentliche Vorträge an. Zu solch einer Rede hatte der Lindauer Ortsverein im Juni 2010 als Referenten Peter Grottian eingeladen. Im Publikum saß auch Ruth Eberhardt, eine Redakteurin der Schwäbischen Zeitung.
In deren Regionalausgabe, der Lindauer Zeitung, berichtete Eberhardt am 5. Juni 2010 ausführlich über die Diskussion. Den Artikel nahm die Staatsanwaltschaft Kempten zum Anlass, gegen den Rechtswissenschaftler wegen des Aufrufs zu Straftaten zu ermitteln. Der Berliner soll im Allgäu zum Hausfriedensbruch in Banken aufgefordert haben. Das Amtsgericht Lindau stellte am 21. Oktober 2010 einen Strafbefehl über 3900 Euro aus. Dagegen legte Grottian Widerspruch ein und erreichte nun seinen Freispruch.
Staatsanwaltschaft und Amtsgericht hatten lediglich den Zeitungsartikel zur Grundlage des Strafbefehls genommen. Der wiederum beruht auf der Interpretation der Journalistin Eberhardt. Im Artikel heißt es zu möglichen Protesten, diese würden damit enden, »daß der Geschäftsführer die Polizei verständigt«. Eberhardt schrieb damals weiter: »›Aber Sie sind mutige Bürger und lassen sich wegtragen‹. Mit solchen Sätzen warb Grottian für die Aktion, die den Teilnehmern einen Strafbefehl einbringen kann.« In ihrer Zeugenvernehmung, deren schriftliches Protokoll der jungen Welt vorliegt, gab die Journalistin jedoch an, daß der Verweis auf die Strafbefehle nicht vom Professor selbst stamme.
Die Zeugen der Verteidigung interpretierten Grottians Vortrag ganz anders. Der habe lediglich verschiedene Protestformen vorgestellt und gesagt, daß die jeweiligen Vorbereitungsgruppen selbst entscheiden müßten, was sie am Aktionstag anböten. Von einem Aufruf zur Bankbesetzung und damit zum Hausfriedensbruch oder zu anderen Straftaten haben die fünf Zeugen entweder nichts mitbekommen oder widersprachen solchen Darstellungen sogar. Zudem hätten während der Debatte im Publikum mehrere Rechtsanwälte gesessen, die sich in der Diskussion fachlich geäußert hätten. Das Gericht konnte den schlampig ausgestellten Strafbefehl am Mittwoch nicht mehr aufrechterhalten.
Grottian selbst nutzte den Prozeß zu einer grundsätzlichen Erklärung, daß ziviler Ungehorsam notwendig sei. Den bezeichnete er in seinem Schlußwort als »Salz in der oft öden Suppe der Demokratie« und als »plebiszitären Druck derjenigen, die über keine privilegierten Einflußnahmen verfügen«. Ohne zivilen Ungehorsam seien viele Bewegungen gar nicht denkbar. Staatsanwaltschaft und Gericht hielt er entgegen, daß das Bild, ein Professor könne urteilsfähige Menschen zu Straftaten verführen, nicht zu einer modernen Demokratie passe. Der nun zurückgenommene Strafbefehl sei »ohne sorgfältige Prüfung aus der Hüfte geschossen« worden, schloß Grottian sein Plädoyer in eigener Sache."
In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung (18.1. 2012) kommt Grottian himself zu Wort, ist aber noch nicht geübt genug in der rhetorischen Verteidigung seiner Vorwärtsstrategie.
vabanque - am Donnerstag, 19. Januar 2012, 22:43 - Rubrik: Ueber Banken