ANNIKA JOERES kommentiert in der ruhr-taz (26.7. 2004) das überaus milde Urteil in einem Vergewaltigungsprozess eines Polizisten:
"Das milde Urteil des Duisburger Landgerichts für den vergewaltigenden Polizisten ist ein Skandal. Für eine Vergewaltigung nicht einen Tag in den Knast zu kommen, ist eine nachträgliche Ohrfeige für das Opfer. Statt sich am Leid der Geschundenen zu orientieren, hat das Gericht Mitleid mit dem Vergewaltiger. Der hat doch tatsächlich - wie gemein - seinen Job verloren und auch während der Gerichtsverhandlung war er gar nicht gut drauf, der Arme.
Dass die Frau allerdings ein Leben lang traumatisiert ist und ihren Job als Polizistin vielleicht ebenfalls nicht mehr ausüben kann, spielte offenbar keine Rolle. Woher kommt das Mitleid mit dem Täter? Niemand käme bei einem Mord oder Banküberfall auf die Idee, die TäterInnen freizusprechen, nur weil sie ihren Beruf verlieren und geständig sind. Deshalb zeigt auch dieser Prozess leider allzu deutlich, dass Sexualstraftaten als kleine Delikte angesehen werden, quasi als Unfall. Er zeigt aber auch, dass speziell Polizisten vor Gericht keine hohen Strafen fürchten müssen."
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"Das milde Urteil des Duisburger Landgerichts für den vergewaltigenden Polizisten ist ein Skandal. Für eine Vergewaltigung nicht einen Tag in den Knast zu kommen, ist eine nachträgliche Ohrfeige für das Opfer. Statt sich am Leid der Geschundenen zu orientieren, hat das Gericht Mitleid mit dem Vergewaltiger. Der hat doch tatsächlich - wie gemein - seinen Job verloren und auch während der Gerichtsverhandlung war er gar nicht gut drauf, der Arme.
Dass die Frau allerdings ein Leben lang traumatisiert ist und ihren Job als Polizistin vielleicht ebenfalls nicht mehr ausüben kann, spielte offenbar keine Rolle. Woher kommt das Mitleid mit dem Täter? Niemand käme bei einem Mord oder Banküberfall auf die Idee, die TäterInnen freizusprechen, nur weil sie ihren Beruf verlieren und geständig sind. Deshalb zeigt auch dieser Prozess leider allzu deutlich, dass Sexualstraftaten als kleine Delikte angesehen werden, quasi als Unfall. Er zeigt aber auch, dass speziell Polizisten vor Gericht keine hohen Strafen fürchten müssen."
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contributor - am Montag, 26. Juli 2004, 10:24 - Rubrik: Buergerliches Recht
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