Buergerliches Recht
Die Stuttgarter Zeitung (30.1. 2009) hat in einem ziemlich ausführlichen Artikel ("Unschuldig hinter Gittern?") sich eines längst vergessenen möglichen Justizopfers angenommen.
Was ist passiert?
"Rückblick. Mitte der neunziger Jahre kommt es in Stuttgart zu vier Banküberfällen, bei denen insgesamt 50000 Mark erbeutet werden. Der Räuber ist ein maskierter Mann, mal ist er als Clown, mal als Gorilla getarnt, stets trägt er einen auffällig gestreiften Pullover und weiße Handschuhe. Die Fahndung verläuft jahrelang erfolglos, es gibt keine heiße Spur. Am 25. Juli 2000 wird überraschend der gelernte Maurer Andreas Kühn festgenommen. Eine Exfreundin hatte ihm vorgeworfen, in ihrem Hausflur aus Eifersucht gezündelt zu haben. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung findet die Polizei weiße Stoffhandschuhe und einen Kalender, in dem zwei der vier Überfalltage mit einem "Ü" gekennzeichnet sind. Ein Zufallstreffer.
Als Kühn dem Haftrichter vorgeführt wird, verliert er die Beherrschung. "Ich war's doch nicht!" schreit er, nimmt sein Gegenüber in den Schwitzkasten und wird von einem Polizisten in den Oberschenkel geschossen. Auch vor der Ersten Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts beteuert Kühn beharrlich seine Unschuld. Doch nachdem mehr als hundert Zeugen gehört wurden, verurteilt ihn der Richter zu 13 Jahren Haft. Das entscheidende Indiz ist eine Aufnahme, die eine Überwachungskamera am 2.August 1995 in der Filiale der Landesgirokasse am Killesberg gemacht hat. Der vom Gericht bestellte Sachverständige, ein pensionierter Polizeihauptkommissar, meint, Kühns Ohr und das des Täters seien identisch."
Inzwischen haben sich verschiedene Personen des Falls wieder angenommen:
"Der Unternehmer Rainer Glöckle ist seit Jahren von der Unschuld seines ehemaligen Mitarbeiters Andreas Kühn überzeugt. Nun glaubt er, dies beweisen zu können.
Foto: Stoppel
Andreas Kühn könnte Opfer eines Justizirrtums sein, doch die Hürden zu einem Wiederaufnahmeverfahren sind hoch
Stuttgart - Seit achteinhalb Jahren sitzt der Stuttgarter Andreas Kühn wegen Bankraubs hinter Gittern. Nun behauptet ein Gerichtsgutachter: "Kühn kann nicht der Täter sein." Noch lehnt die Justiz eine Wiederaufnahme des Verfahrens ab."
Zum Artikel
Was ist passiert?
"Rückblick. Mitte der neunziger Jahre kommt es in Stuttgart zu vier Banküberfällen, bei denen insgesamt 50000 Mark erbeutet werden. Der Räuber ist ein maskierter Mann, mal ist er als Clown, mal als Gorilla getarnt, stets trägt er einen auffällig gestreiften Pullover und weiße Handschuhe. Die Fahndung verläuft jahrelang erfolglos, es gibt keine heiße Spur. Am 25. Juli 2000 wird überraschend der gelernte Maurer Andreas Kühn festgenommen. Eine Exfreundin hatte ihm vorgeworfen, in ihrem Hausflur aus Eifersucht gezündelt zu haben. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung findet die Polizei weiße Stoffhandschuhe und einen Kalender, in dem zwei der vier Überfalltage mit einem "Ü" gekennzeichnet sind. Ein Zufallstreffer.
Als Kühn dem Haftrichter vorgeführt wird, verliert er die Beherrschung. "Ich war's doch nicht!" schreit er, nimmt sein Gegenüber in den Schwitzkasten und wird von einem Polizisten in den Oberschenkel geschossen. Auch vor der Ersten Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts beteuert Kühn beharrlich seine Unschuld. Doch nachdem mehr als hundert Zeugen gehört wurden, verurteilt ihn der Richter zu 13 Jahren Haft. Das entscheidende Indiz ist eine Aufnahme, die eine Überwachungskamera am 2.August 1995 in der Filiale der Landesgirokasse am Killesberg gemacht hat. Der vom Gericht bestellte Sachverständige, ein pensionierter Polizeihauptkommissar, meint, Kühns Ohr und das des Täters seien identisch."
Inzwischen haben sich verschiedene Personen des Falls wieder angenommen:
"Der Unternehmer Rainer Glöckle ist seit Jahren von der Unschuld seines ehemaligen Mitarbeiters Andreas Kühn überzeugt. Nun glaubt er, dies beweisen zu können.
Foto: Stoppel
Andreas Kühn könnte Opfer eines Justizirrtums sein, doch die Hürden zu einem Wiederaufnahmeverfahren sind hoch
Stuttgart - Seit achteinhalb Jahren sitzt der Stuttgarter Andreas Kühn wegen Bankraubs hinter Gittern. Nun behauptet ein Gerichtsgutachter: "Kühn kann nicht der Täter sein." Noch lehnt die Justiz eine Wiederaufnahme des Verfahrens ab."
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contributor - am Montag, 2. Februar 2009, 23:19 - Rubrik: Buergerliches Recht
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"Für die Toten ist nur die Hisbollah verantwortlich"
heißt es am Samstag im Kommentar von Alan M. Dershowitz in der Süddeutschen Zeitung (29.7.2006):
Der Tenor des Kommentars lautet, dass es "keine klare Trennlinie zwischen Kämpfern und Zivilisten mehr" gebe: "Israel hat das Recht, das Leben seiner eigenen Bürger über das Leben der Bürger im Gebiet des Aggressors zu stellen."
Für die toten Zivilisten macht der amerikanische Strafverteidiger die Hisbollah verantwortlich und bemüht dafür die Logik des us-amerikanischen Strafrechtes:
"Kriegsrecht und moralische Bewertung militärischer Einsätze müssen sich diesen neuen Realitäten anpassen. Schuld und Verantwortung für zivile Opfer sollte direkt den Terroristen zugewiesen werden, die alles in ihrer Macht Stehende tun, diese Opferzahl zu maximieren. Hier mag ein Vergleich mit dem US-Strafrecht aufschlussreich sein: Nimmt ein Bankräuber einen Kassierer als Geisel und bedient er sich seiner als Schutzschild, während er auf die Polizei schießt, so ist er des Mordes schuldig, falls die Polizei daraufhin versehentlich die unschuldige Geisel tötet.
Dasselbe sollte auch für Terroristen gelten, die Zivilisten als Schilde benutzen, hinter denen sie ihre Raketen abfeuern. Israel muss es erlaubt sein, den Kampf zu beenden, den Hamas und Hisbollah angefangen haben – selbst wenn dies zivile Opfer in Gaza und im Libanon bedeutet. Eine Demokratie hat das Recht, das Leben ihrer eigenen unschuldigen Zivilisten über das Leben der Zivilisten eines Aggressors zu stellen, besonders dann, wenn sich unter jenen Zivilisten zahlreiche Komplizen der Terroristen befinden."
Es ist diese Logik des Staates, die die Verantwortung für eigenes Handeln auf Dritte abschiebt. Wenn man nämlich nicht mehr selbst für sein Handeln verantwortlich ist, dass heißt die Verantwortung für die Folgen des eigenen Handelns jemand anderem zuschreiben kann (z.B. Geiselbefreiung ohne Rücksicht auf die Folgen für die Geiseln), dann ist das nicht nur ein moralischer Dammbruch. Sondern es bedeutet konkret, dass sich das staatliche Handeln über das seiner Bürger erhebt. Aus Sicht der Geiseln hat eine solche Argumenation fatale Folgen. Wenn der Staat bzw. seine Exekutive die moralische Schuld für den "Kolleratalschaden" seiner Handlungen jemandem anderen moralisch wie rechtlich zuschieben kann, dürfte das eine Enthemmung seiner Aktionen begünstigen. Und ob nun der Bankräuber schuld war oder nicht, ist für die tote Geisel ziemlich unerheblich. Ein solche Rechtsauffassung begünstigt staatliches Handeln, dass das Leben der Geiseln zur Disposition zu stellen bereit ist.
Und was Israel angeht, lässt sich bei Moshe Zimmermann in der Süddeutschen Zeitung (24.7. 2006: "Bomben der Souveränität") nachlesen, was diese Rechtsauffassung konkret bedeutet, wenn - wie es der Fall ist -, die Hisbollah im Libanon im Zuge des libanesischen politischen Kräfteverhältnisses für eine Anomalität angesehen wird:
"Doch wo es nicht um souveräne Staaten geht, gibt es keine klaren Regeln mehr. Deswegen meint Israel (wie auch die USA) für beide Ausnahmefälle könnten nahezu selbstverständlich besondere Regeln geltend gemacht werden. Und fügt der Libanon sich den gesetzten Reglen nicht, so wird er für die Ereingnisse auf libanesischem Territorium verantwortlich gemacht. Nach israelischer Logik wird durch das Bombardement nicht nur Israel, sondern auch der Libano als souveräner Staat gestärkt, da dadurch die Hisbollah-Autonomie mitsamt ihrer militärischen Infrastruktur vernichtet werden soll."
Die Konsequenz dieser Logik muss spätestens seit diesem Wochenende zur Kenntnis genommen werden.
heißt es am Samstag im Kommentar von Alan M. Dershowitz in der Süddeutschen Zeitung (29.7.2006):
Der Tenor des Kommentars lautet, dass es "keine klare Trennlinie zwischen Kämpfern und Zivilisten mehr" gebe: "Israel hat das Recht, das Leben seiner eigenen Bürger über das Leben der Bürger im Gebiet des Aggressors zu stellen."
Für die toten Zivilisten macht der amerikanische Strafverteidiger die Hisbollah verantwortlich und bemüht dafür die Logik des us-amerikanischen Strafrechtes:
"Kriegsrecht und moralische Bewertung militärischer Einsätze müssen sich diesen neuen Realitäten anpassen. Schuld und Verantwortung für zivile Opfer sollte direkt den Terroristen zugewiesen werden, die alles in ihrer Macht Stehende tun, diese Opferzahl zu maximieren. Hier mag ein Vergleich mit dem US-Strafrecht aufschlussreich sein: Nimmt ein Bankräuber einen Kassierer als Geisel und bedient er sich seiner als Schutzschild, während er auf die Polizei schießt, so ist er des Mordes schuldig, falls die Polizei daraufhin versehentlich die unschuldige Geisel tötet.
Dasselbe sollte auch für Terroristen gelten, die Zivilisten als Schilde benutzen, hinter denen sie ihre Raketen abfeuern. Israel muss es erlaubt sein, den Kampf zu beenden, den Hamas und Hisbollah angefangen haben – selbst wenn dies zivile Opfer in Gaza und im Libanon bedeutet. Eine Demokratie hat das Recht, das Leben ihrer eigenen unschuldigen Zivilisten über das Leben der Zivilisten eines Aggressors zu stellen, besonders dann, wenn sich unter jenen Zivilisten zahlreiche Komplizen der Terroristen befinden."
Es ist diese Logik des Staates, die die Verantwortung für eigenes Handeln auf Dritte abschiebt. Wenn man nämlich nicht mehr selbst für sein Handeln verantwortlich ist, dass heißt die Verantwortung für die Folgen des eigenen Handelns jemand anderem zuschreiben kann (z.B. Geiselbefreiung ohne Rücksicht auf die Folgen für die Geiseln), dann ist das nicht nur ein moralischer Dammbruch. Sondern es bedeutet konkret, dass sich das staatliche Handeln über das seiner Bürger erhebt. Aus Sicht der Geiseln hat eine solche Argumenation fatale Folgen. Wenn der Staat bzw. seine Exekutive die moralische Schuld für den "Kolleratalschaden" seiner Handlungen jemandem anderen moralisch wie rechtlich zuschieben kann, dürfte das eine Enthemmung seiner Aktionen begünstigen. Und ob nun der Bankräuber schuld war oder nicht, ist für die tote Geisel ziemlich unerheblich. Ein solche Rechtsauffassung begünstigt staatliches Handeln, dass das Leben der Geiseln zur Disposition zu stellen bereit ist.
Und was Israel angeht, lässt sich bei Moshe Zimmermann in der Süddeutschen Zeitung (24.7. 2006: "Bomben der Souveränität") nachlesen, was diese Rechtsauffassung konkret bedeutet, wenn - wie es der Fall ist -, die Hisbollah im Libanon im Zuge des libanesischen politischen Kräfteverhältnisses für eine Anomalität angesehen wird:
"Doch wo es nicht um souveräne Staaten geht, gibt es keine klaren Regeln mehr. Deswegen meint Israel (wie auch die USA) für beide Ausnahmefälle könnten nahezu selbstverständlich besondere Regeln geltend gemacht werden. Und fügt der Libanon sich den gesetzten Reglen nicht, so wird er für die Ereingnisse auf libanesischem Territorium verantwortlich gemacht. Nach israelischer Logik wird durch das Bombardement nicht nur Israel, sondern auch der Libano als souveräner Staat gestärkt, da dadurch die Hisbollah-Autonomie mitsamt ihrer militärischen Infrastruktur vernichtet werden soll."
Die Konsequenz dieser Logik muss spätestens seit diesem Wochenende zur Kenntnis genommen werden.
contributor - am Montag, 31. Juli 2006, 16:04 - Rubrik: Buergerliches Recht
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ANNIKA JOERES kommentiert in der ruhr-taz (26.7. 2004) das überaus milde Urteil in einem Vergewaltigungsprozess eines Polizisten:
"Das milde Urteil des Duisburger Landgerichts für den vergewaltigenden Polizisten ist ein Skandal. Für eine Vergewaltigung nicht einen Tag in den Knast zu kommen, ist eine nachträgliche Ohrfeige für das Opfer. Statt sich am Leid der Geschundenen zu orientieren, hat das Gericht Mitleid mit dem Vergewaltiger. Der hat doch tatsächlich - wie gemein - seinen Job verloren und auch während der Gerichtsverhandlung war er gar nicht gut drauf, der Arme.
Dass die Frau allerdings ein Leben lang traumatisiert ist und ihren Job als Polizistin vielleicht ebenfalls nicht mehr ausüben kann, spielte offenbar keine Rolle. Woher kommt das Mitleid mit dem Täter? Niemand käme bei einem Mord oder Banküberfall auf die Idee, die TäterInnen freizusprechen, nur weil sie ihren Beruf verlieren und geständig sind. Deshalb zeigt auch dieser Prozess leider allzu deutlich, dass Sexualstraftaten als kleine Delikte angesehen werden, quasi als Unfall. Er zeigt aber auch, dass speziell Polizisten vor Gericht keine hohen Strafen fürchten müssen."
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"Das milde Urteil des Duisburger Landgerichts für den vergewaltigenden Polizisten ist ein Skandal. Für eine Vergewaltigung nicht einen Tag in den Knast zu kommen, ist eine nachträgliche Ohrfeige für das Opfer. Statt sich am Leid der Geschundenen zu orientieren, hat das Gericht Mitleid mit dem Vergewaltiger. Der hat doch tatsächlich - wie gemein - seinen Job verloren und auch während der Gerichtsverhandlung war er gar nicht gut drauf, der Arme.
Dass die Frau allerdings ein Leben lang traumatisiert ist und ihren Job als Polizistin vielleicht ebenfalls nicht mehr ausüben kann, spielte offenbar keine Rolle. Woher kommt das Mitleid mit dem Täter? Niemand käme bei einem Mord oder Banküberfall auf die Idee, die TäterInnen freizusprechen, nur weil sie ihren Beruf verlieren und geständig sind. Deshalb zeigt auch dieser Prozess leider allzu deutlich, dass Sexualstraftaten als kleine Delikte angesehen werden, quasi als Unfall. Er zeigt aber auch, dass speziell Polizisten vor Gericht keine hohen Strafen fürchten müssen."
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contributor - am Montag, 26. Juli 2004, 10:24 - Rubrik: Buergerliches Recht
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Rheinische Post (24.07.04 - 10:33)
Hamburg (rpo). Am Strand von Rio darauf warten, dass die Strafe verjährt ist - so stellten sich viele Bankräuber ihr Leben nach dem großen Coup vor. Das könnte bald nur noch Illusion sein: Bundesjustizministeriun Brigitte Zypries plant einem "Spiegel"-Bericht zufolge, die Verfolgungsverjährung auszusetzen, wenn Verdächtige im Ausland sind.
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Hamburg (rpo). Am Strand von Rio darauf warten, dass die Strafe verjährt ist - so stellten sich viele Bankräuber ihr Leben nach dem großen Coup vor. Das könnte bald nur noch Illusion sein: Bundesjustizministeriun Brigitte Zypries plant einem "Spiegel"-Bericht zufolge, die Verfolgungsverjährung auszusetzen, wenn Verdächtige im Ausland sind.
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contributor - am Samstag, 24. Juli 2004, 18:02 - Rubrik: Buergerliches Recht
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Berliner Morgenpost (15.7.2004) merkt an:
Berlin - Holger Pfahls hat es wieder einmal geschafft. Er wird ganz weit oben, vielleicht sogar über seinem eigentlichen Stand, gehandelt. Als "meistgesuchten Deutschen" bezeichnen ihn die flink zusammengeschriebenen Texte der letzten Tage. Schaut man sich die aktuelle Fahndungsliste der "meistgesuchten Personen" des Bundeskriminalamtes an, so finden sich dort neben Pfahls allerdings noch andere illustre Gestalten: drei RAF-Mitglieder, ein brutaler Raubmörder, zwei vermutliche Linksterroristen, ein Bankräuber. Für die Ergreifung des letzteren sind 15 000 Euro Belohnung ausgesetzt, für den Raubmörder gar 100 000 Euro. Für Holger Pfahls waren es nur 5000 Euro.
Berlin - Holger Pfahls hat es wieder einmal geschafft. Er wird ganz weit oben, vielleicht sogar über seinem eigentlichen Stand, gehandelt. Als "meistgesuchten Deutschen" bezeichnen ihn die flink zusammengeschriebenen Texte der letzten Tage. Schaut man sich die aktuelle Fahndungsliste der "meistgesuchten Personen" des Bundeskriminalamtes an, so finden sich dort neben Pfahls allerdings noch andere illustre Gestalten: drei RAF-Mitglieder, ein brutaler Raubmörder, zwei vermutliche Linksterroristen, ein Bankräuber. Für die Ergreifung des letzteren sind 15 000 Euro Belohnung ausgesetzt, für den Raubmörder gar 100 000 Euro. Für Holger Pfahls waren es nur 5000 Euro.
contributor - am Montag, 19. Juli 2004, 11:09 - Rubrik: Buergerliches Recht
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bei dejure.org zu den Delikten
Weitere Abfrage zum Begriff "Bankraub" bei der HRR-Strafrechtsdatenbank
vabanque - am Dienstag, 23. März 2004, 13:57 - Rubrik: Buergerliches Recht
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fragt in reißerischer Manier das Hamburger Abendblatt, am 9.3.2004
"Urteile: Acht Jahre Haft für Bankräuber, drei Jahre für Kinderschänder: Da stimmt doch was nicht, sagen viele."
Da haben wir mal wieder das Problem, dass die Antwort auf eine falsch gestellte Frage eine andere Frage ist.
Zur Analyse der bürgerlichen Gesellschaft und ihres Menschenbildes ist dieser Vergleich überaus aufklärerisch. Aber dann wird es gleich reaktionär, wenn damit die Erregung gegenüber sogenannten Kinderschändern medial geschürt wird. Es geht dabei nie um die Kinder, sondern umd die Formierung der Kontrollgesellschaft, es geht nie um das Konzept männlicher Sexualität, sondern um die Abwehr eigener Phantasien.
Damit das Männerproblem nicht auf die Tagesordnung gesetzt wird, werden die Kinderschänder als Ablenkung durch das Dorf gejagt. Nicht die kleine Minderheit der "Perversen" und "Abweichler" sind das Problem, sondern die angeblich Normalen, die für die überwiegende Gewalt gegen Frauen, Kinder und Alte verantwortlich sind.
Dann wären wir nämlich auch gleich wieder bei der bürgerlichen Gesellschaft und ihrer Verfasstheit. Aber darüber soll ja nicht diskutiert werden. Deshalb werden Randerscheinungen wie die "Kinderschänder" oder "Kampfhundbesitzer" derart aufgeblasen. Gleichzeitig sind diese Schreihälse Anhänger einer Gesellschaft, die Krieg führen darf gegen "Serbenkinder", die Flüchtlingskindern den Schulbesuch untersagt und die für Wachstum und Autofetisch ein Vielfaches an Kindern auf der Straßen "umzulegen" bereit ist.
Also sind wir froh, dass wir immerhindas bürgerliche Recht haben, das uns vor dem Rachebedürfnis der Individuen dieser Gesellschaft wenigstens minimal schützt. Das Fortschrittliche am bürgerliche Recht ist es, dass es das Rachebedürfnis zügelt und einhegt.
Ungeachtet dessen, ist es keineswegs falsch auf das angesprochene Ungleichgewicht hinzuweisen. Aber heutzutage dient geschieht dies überwiegend in der Absicht der Strafverschärfung und das ist den Leuten offensichtlich nicht beizubringen, dass es keinen Zusammenhang zwischen Prävention und hohem Strafmaß gibt. Aber wir wollten es nur mal wieder erwähnt haben.
"Urteile: Acht Jahre Haft für Bankräuber, drei Jahre für Kinderschänder: Da stimmt doch was nicht, sagen viele."
Da haben wir mal wieder das Problem, dass die Antwort auf eine falsch gestellte Frage eine andere Frage ist.
Zur Analyse der bürgerlichen Gesellschaft und ihres Menschenbildes ist dieser Vergleich überaus aufklärerisch. Aber dann wird es gleich reaktionär, wenn damit die Erregung gegenüber sogenannten Kinderschändern medial geschürt wird. Es geht dabei nie um die Kinder, sondern umd die Formierung der Kontrollgesellschaft, es geht nie um das Konzept männlicher Sexualität, sondern um die Abwehr eigener Phantasien.
Damit das Männerproblem nicht auf die Tagesordnung gesetzt wird, werden die Kinderschänder als Ablenkung durch das Dorf gejagt. Nicht die kleine Minderheit der "Perversen" und "Abweichler" sind das Problem, sondern die angeblich Normalen, die für die überwiegende Gewalt gegen Frauen, Kinder und Alte verantwortlich sind.
Dann wären wir nämlich auch gleich wieder bei der bürgerlichen Gesellschaft und ihrer Verfasstheit. Aber darüber soll ja nicht diskutiert werden. Deshalb werden Randerscheinungen wie die "Kinderschänder" oder "Kampfhundbesitzer" derart aufgeblasen. Gleichzeitig sind diese Schreihälse Anhänger einer Gesellschaft, die Krieg führen darf gegen "Serbenkinder", die Flüchtlingskindern den Schulbesuch untersagt und die für Wachstum und Autofetisch ein Vielfaches an Kindern auf der Straßen "umzulegen" bereit ist.
Also sind wir froh, dass wir immerhindas bürgerliche Recht haben, das uns vor dem Rachebedürfnis der Individuen dieser Gesellschaft wenigstens minimal schützt. Das Fortschrittliche am bürgerliche Recht ist es, dass es das Rachebedürfnis zügelt und einhegt.
Ungeachtet dessen, ist es keineswegs falsch auf das angesprochene Ungleichgewicht hinzuweisen. Aber heutzutage dient geschieht dies überwiegend in der Absicht der Strafverschärfung und das ist den Leuten offensichtlich nicht beizubringen, dass es keinen Zusammenhang zwischen Prävention und hohem Strafmaß gibt. Aber wir wollten es nur mal wieder erwähnt haben.
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"Lüneburg - Zwei Urteile des Landgerichts Lüneburg haben Empörung und Unverständnis ausgelöst: In der vorvergangenen Woche waren dort am selben Tag ein Bankräuber und ein Sexualstraftäter verurteilt worden. Während der geständige Räuber aus Weißrussland acht Jahre hinter Gitter muss, kam der Mann, der drei Mädchen sexuell missbraucht hatte, mit drei Jahren Haft davon. Obwohl zwei der Schülerinnen später Selbstmordversuche unternahmen.
'Wieso zählt gestohlenes Geld mehr als das Leben unschuldiger Kinder?', fragt Sabine Frisch aus Hamburg nach einem Bericht im Abendblatt."
Weiter mit Hanna-Lotte Mikuteit
contributor - am Dienstag, 9. März 2004, 09:35 - Rubrik: Buergerliches Recht
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