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Das Weblog zur Volkskunde des Bankraubs

 
Freispruch erster Klasse für Siegelsbacher Bäckermeister

Der in den Medien und auch in der lokalen Öffentlichkeit schon vorverurteilte Bäckermeister aus Siegelsbach, wurde vergangene Woche mit einem Freispruch erster Klasse aus dem Gefängnis entlassen.
Damit folgte das Gericht der Sichtweise des Angeklagten.
Zahlreiche Medien müssen nun ihre bereits gefasste Meinung mit den harten Realitäten des Rechtsstaates abgleichen. Wir zitieren aus Eduard Zimmermanns Online-Portal "e 110":

Vorverurteilung als «Sparkassen-Killer»
Wegen Mordes, versuchten Mordes und räuberischer Erpressung stand der 48-jährige Bäckermeister nun ein Jahr lang vor Gericht. In der Boulevardpresse wurde er schon vor dem Prozess als «Sparkassen-Killer» vorverurteilt, obwohl er die Vorwürfe von Anfang an bestritt. Und auch sonst hegte zunächst niemand Zweifel an seiner Täterschaft, gab es doch Zeugenaussagen und Spuren, die gegen ihn sprachen. Darüber hinaus war er hoch verschuldet. Selbst der Vorsitzende Richter Wolfgang Bender räumte ein, dass auch seine Kammer zu Beginn von einem «klaren Fall» ausging und die Chancen für einen Schuldspruch als «ziemlich sicher» einstufte.

Doch in der Urteilsbegründung lösten sich die Ermittlungsergebnisse der Polizei und die Beweisführung der Staatsanwaltschaft weitgehend in Luft auf. Weder eine Blutspur im Auto des Angeklagten noch verbrannte Gummistiefel im Wald ließen sich dem Gericht zufolge in Einklang mit dem Verbrechen bringen. Auch eine Tatwaffe gebe es trotz fieberhafter Suche - selbst unter Einsatz einer Wünschelrute - bis heute nicht. Und der zeitliche Tagesablauf des Bäckers am Tattag stehe im Widerspruch zum Tatablauf. «Bei allem muss klargestellt werden, dass er gar nicht der Täter sein kann», betonte Bender.


Diese Ungereimtheiten standen gegen die Zeugenaussagen der Beteiligten, die der Richter als weniger gewichtig qualifzierte.

Die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt.

Zur Urteilsbegründung und den Reaktionen vgl. die Berichterstattung der Heilbronner Stimme (22.4. 2006)

Respekt vor diesem Richter, der sich nicht der (ver-)öffentlich(t)en Meinung anpasst und zumindest in diesem Fall anschaulich vor Augen führt, was die Unabhängigkeit der Justiz ausmacht.

 

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