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Das Weblog zur Volkskunde des Bankraubs

 
Aus dem Archiv des Bankraubs geschöpft (3)

Bankräuber sind für Sanitäter per se keine anderen Individuuen als enge Freunde. So war es zumindest einmal auf der Schulungswebpage des "Jugendrotkeuz Schleswig-Holstein" zu lesen (http://www.jrk.de/uefunum/www/bankraub/index.html) [Stand 24.12. 1999; inzwischen existiert die Seite nicht mehr]:

Auf besagter Webpage sollen den Jugend-Rotkreuzlern die Grundsätze Roten Kreuzes vermittelt werden. Sie sollen hier richtiges Verhalten erlernen. In dem unten konstruierten Fall muß er/sie sich entscheiden. Folgender konstruierter Fall ist die Vogabe:

Ein Bankräuber wirft den Freund eines Jugend-Rotkeuzlers rüde aus dem Weg, so daß er sich den Arm bricht:

"Ein Polizist verliert die Nerven und schießt dem Bankräuber in die Brust. Er krümmt sich auf dem Boden und blutet stark. Es stellt sich heraus, daß die Waffe des Bankräuber nicht geladen ist. Dein Freund hält sich seinem Arm und stöhnt vor Schmerzen. Der Bankräuber blutet immer noch stark. Was tust Du?"

Wer nun von den beiden Hilfealternativen den Bankräuber anblickt, hat es "richtig" gemacht,

"denn der Bankräuber ist am stärksten verletzt und benötigt dringendere Hilfe, auch wenn er deinem Freund den Arm gebrochen hat und ein Verbrecher ist, ist er ein Mensch der Hilfe braucht. Denn ein Grundsatz des Roten Kreuzes ist die `Neutralität`, die besagt, daß man keine Unterschiede in politischen, rassischen, religiösen und weltanschaulichen Meinungen haben sollte."

Na, dann ist ja alles in Butter
 

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