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Das Weblog zur Volkskunde des Bankraubs

 
Wie die taz bremen (ohne Web-Ausgabe) am 17.12. berichtet, muss sich ein 55-jähriger Kriminalbeamter wegen räuberischer Erpressung und Betrug vor dem Landgericht Bremen verantworten. Er hatte zwei Banken überfallen; ein dritter Versuch, den er noch vor Betreten der Bank abbrach, kam nicht zur Anklage. Offensichtlich ist es ihm nicht gelungen, sich seine Kenntnisse als Kriminaler gewinnbringend zunutze zu machen. Beim ersten Versuch musste er ohne Beute mit dem Fahrrad die Flucht ergreifen; die zweite Bank verliess er mit lediglich 2000 Euro, um wiederum auf dem Fahrrad den Tatort zu verlassen. Den dritten Versuch musste er abbrechen, nachdem er bereits vor Betreten der Bank von einer Zeugin erkannt worden war.
Auch sein Versuch, den beruflichen Anspruch aufs Gewaltmonopol gewinnbringend einzusetzen, war letztendlich nicht von Erfolg gekrönt: In Ausübung seiner Profession soll er einen Rentner, der bereits zuvor Opfer eines Raubüberfalls gewesen war, 2000 Euro abgezockt haben; mit der Begründung, er wolle das Geld kriminaltechnisch untersuchen.
Der Prozess wird am 6. Januar fortgesetzt.
 

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