berichtete noch im Februar der Wiener "Kurier" (17.2.2005):
"Wien - Die Bank Austria-Creditanstalt (BA-CA) muss einer Kundin, die nach dem Beheben von 28.000 Euro in einer Filiale in Wien-Fünfhaus auf dem Heimweg überfallen wurde, die Beute zur Gänze ersetzen. Das hat das Wiener Oberlandesgericht (OLG) in einem 20 Seiten starken Urteil entschieden, in dem der Bank das Alleinverschulden zugesprochen wurde. Die BA-CA akzeptiert die Entscheidung und kündigte am Donnerstagnachmittag ein Maßnahmenpaket zum Schutz der Kunden an."
(...)
Kundenschutz ist Pflicht
"Die Bank ist nicht nur verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor Überfällen zu schützen und zu diesem Zweck - wie es manchmal geschieht - Sicherheitsbeamte in den Filialen abzustellen, sondern auch ihre Kunden", so das OLG in der Entscheidung 2 R 270/04x. Der Schutz der Kunden erstrecke sich nicht nur auf den Innenraum der Filiale, sondern auch außerhalb derselben auf den gefahrlosen Zu- und Abgang. Die BA-CA müsse dafür sorgen, "dass potenziellen Straftätern keine Möglichkeit des Ausspionierens von Opfern ermöglicht wird."
Über die Konsequenzen dieses Urteils lesen wir wiederum im Kurier (18.2. 2005):
"Nach einem spektakulären Urteil des Oberlandesgerichts Wien (OLG) muss eine Großbank einer beraubten Kundin das Geld ersetzen. Die Frau ist kurz nach dem Verlassen der Filiale von den Räubern heimgesucht worden. Die BA-CA rechnet nun mit einer "branchenübergreifenden Wirkung" des Entscheids. "Künftig werden sich wohl viele Raub-Opfer auch anderer Branchen, in denen es um viel Geld oder Luxusgüter geht, auf dieses Urteil berufen", vermutet ein Banksprecher. In der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) will man daran nicht einmal denken, die Banken-Vertretung in der Kammer spricht dem OLG-Urteil zur BA-CA auch eine Präzedenwirkung innerhalb der Kreditwirtschaft ab."
Die Lesermeinungen auf der Kurier-Webseite hierzu sind auch ganz instruktiv
"Wien - Die Bank Austria-Creditanstalt (BA-CA) muss einer Kundin, die nach dem Beheben von 28.000 Euro in einer Filiale in Wien-Fünfhaus auf dem Heimweg überfallen wurde, die Beute zur Gänze ersetzen. Das hat das Wiener Oberlandesgericht (OLG) in einem 20 Seiten starken Urteil entschieden, in dem der Bank das Alleinverschulden zugesprochen wurde. Die BA-CA akzeptiert die Entscheidung und kündigte am Donnerstagnachmittag ein Maßnahmenpaket zum Schutz der Kunden an."
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Kundenschutz ist Pflicht
"Die Bank ist nicht nur verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor Überfällen zu schützen und zu diesem Zweck - wie es manchmal geschieht - Sicherheitsbeamte in den Filialen abzustellen, sondern auch ihre Kunden", so das OLG in der Entscheidung 2 R 270/04x. Der Schutz der Kunden erstrecke sich nicht nur auf den Innenraum der Filiale, sondern auch außerhalb derselben auf den gefahrlosen Zu- und Abgang. Die BA-CA müsse dafür sorgen, "dass potenziellen Straftätern keine Möglichkeit des Ausspionierens von Opfern ermöglicht wird."
Über die Konsequenzen dieses Urteils lesen wir wiederum im Kurier (18.2. 2005):
"Nach einem spektakulären Urteil des Oberlandesgerichts Wien (OLG) muss eine Großbank einer beraubten Kundin das Geld ersetzen. Die Frau ist kurz nach dem Verlassen der Filiale von den Räubern heimgesucht worden. Die BA-CA rechnet nun mit einer "branchenübergreifenden Wirkung" des Entscheids. "Künftig werden sich wohl viele Raub-Opfer auch anderer Branchen, in denen es um viel Geld oder Luxusgüter geht, auf dieses Urteil berufen", vermutet ein Banksprecher. In der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) will man daran nicht einmal denken, die Banken-Vertretung in der Kammer spricht dem OLG-Urteil zur BA-CA auch eine Präzedenwirkung innerhalb der Kreditwirtschaft ab."
Die Lesermeinungen auf der Kurier-Webseite hierzu sind auch ganz instruktiv
vabanque - am Mittwoch, 2. März 2005, 10:56 - Rubrik: Techniken der Fahndung und Ueberwachung