Die Stuttgarter Zeitung (30.1. 2009) hat in einem ziemlich ausführlichen Artikel ("Unschuldig hinter Gittern?") sich eines längst vergessenen möglichen Justizopfers angenommen.
Was ist passiert?
"Rückblick. Mitte der neunziger Jahre kommt es in Stuttgart zu vier Banküberfällen, bei denen insgesamt 50000 Mark erbeutet werden. Der Räuber ist ein maskierter Mann, mal ist er als Clown, mal als Gorilla getarnt, stets trägt er einen auffällig gestreiften Pullover und weiße Handschuhe. Die Fahndung verläuft jahrelang erfolglos, es gibt keine heiße Spur. Am 25. Juli 2000 wird überraschend der gelernte Maurer Andreas Kühn festgenommen. Eine Exfreundin hatte ihm vorgeworfen, in ihrem Hausflur aus Eifersucht gezündelt zu haben. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung findet die Polizei weiße Stoffhandschuhe und einen Kalender, in dem zwei der vier Überfalltage mit einem "Ü" gekennzeichnet sind. Ein Zufallstreffer.
Als Kühn dem Haftrichter vorgeführt wird, verliert er die Beherrschung. "Ich war's doch nicht!" schreit er, nimmt sein Gegenüber in den Schwitzkasten und wird von einem Polizisten in den Oberschenkel geschossen. Auch vor der Ersten Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts beteuert Kühn beharrlich seine Unschuld. Doch nachdem mehr als hundert Zeugen gehört wurden, verurteilt ihn der Richter zu 13 Jahren Haft. Das entscheidende Indiz ist eine Aufnahme, die eine Überwachungskamera am 2.August 1995 in der Filiale der Landesgirokasse am Killesberg gemacht hat. Der vom Gericht bestellte Sachverständige, ein pensionierter Polizeihauptkommissar, meint, Kühns Ohr und das des Täters seien identisch."
Inzwischen haben sich verschiedene Personen des Falls wieder angenommen:
"Der Unternehmer Rainer Glöckle ist seit Jahren von der Unschuld seines ehemaligen Mitarbeiters Andreas Kühn überzeugt. Nun glaubt er, dies beweisen zu können.
Foto: Stoppel
Andreas Kühn könnte Opfer eines Justizirrtums sein, doch die Hürden zu einem Wiederaufnahmeverfahren sind hoch
Stuttgart - Seit achteinhalb Jahren sitzt der Stuttgarter Andreas Kühn wegen Bankraubs hinter Gittern. Nun behauptet ein Gerichtsgutachter: "Kühn kann nicht der Täter sein." Noch lehnt die Justiz eine Wiederaufnahme des Verfahrens ab."
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Was ist passiert?
"Rückblick. Mitte der neunziger Jahre kommt es in Stuttgart zu vier Banküberfällen, bei denen insgesamt 50000 Mark erbeutet werden. Der Räuber ist ein maskierter Mann, mal ist er als Clown, mal als Gorilla getarnt, stets trägt er einen auffällig gestreiften Pullover und weiße Handschuhe. Die Fahndung verläuft jahrelang erfolglos, es gibt keine heiße Spur. Am 25. Juli 2000 wird überraschend der gelernte Maurer Andreas Kühn festgenommen. Eine Exfreundin hatte ihm vorgeworfen, in ihrem Hausflur aus Eifersucht gezündelt zu haben. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung findet die Polizei weiße Stoffhandschuhe und einen Kalender, in dem zwei der vier Überfalltage mit einem "Ü" gekennzeichnet sind. Ein Zufallstreffer.
Als Kühn dem Haftrichter vorgeführt wird, verliert er die Beherrschung. "Ich war's doch nicht!" schreit er, nimmt sein Gegenüber in den Schwitzkasten und wird von einem Polizisten in den Oberschenkel geschossen. Auch vor der Ersten Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts beteuert Kühn beharrlich seine Unschuld. Doch nachdem mehr als hundert Zeugen gehört wurden, verurteilt ihn der Richter zu 13 Jahren Haft. Das entscheidende Indiz ist eine Aufnahme, die eine Überwachungskamera am 2.August 1995 in der Filiale der Landesgirokasse am Killesberg gemacht hat. Der vom Gericht bestellte Sachverständige, ein pensionierter Polizeihauptkommissar, meint, Kühns Ohr und das des Täters seien identisch."
Inzwischen haben sich verschiedene Personen des Falls wieder angenommen:
"Der Unternehmer Rainer Glöckle ist seit Jahren von der Unschuld seines ehemaligen Mitarbeiters Andreas Kühn überzeugt. Nun glaubt er, dies beweisen zu können.
Foto: Stoppel
Andreas Kühn könnte Opfer eines Justizirrtums sein, doch die Hürden zu einem Wiederaufnahmeverfahren sind hoch
Stuttgart - Seit achteinhalb Jahren sitzt der Stuttgarter Andreas Kühn wegen Bankraubs hinter Gittern. Nun behauptet ein Gerichtsgutachter: "Kühn kann nicht der Täter sein." Noch lehnt die Justiz eine Wiederaufnahme des Verfahrens ab."
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contributor - am Montag, 2. Februar 2009, 23:19 - Rubrik: Buergerliches Recht