fragt in reißerischer Manier das Hamburger Abendblatt, am 9.3.2004
"Urteile: Acht Jahre Haft für Bankräuber, drei Jahre für Kinderschänder: Da stimmt doch was nicht, sagen viele."
Da haben wir mal wieder das Problem, dass die Antwort auf eine falsch gestellte Frage eine andere Frage ist.
Zur Analyse der bürgerlichen Gesellschaft und ihres Menschenbildes ist dieser Vergleich überaus aufklärerisch. Aber dann wird es gleich reaktionär, wenn damit die Erregung gegenüber sogenannten Kinderschändern medial geschürt wird. Es geht dabei nie um die Kinder, sondern umd die Formierung der Kontrollgesellschaft, es geht nie um das Konzept männlicher Sexualität, sondern um die Abwehr eigener Phantasien.
Damit das Männerproblem nicht auf die Tagesordnung gesetzt wird, werden die Kinderschänder als Ablenkung durch das Dorf gejagt. Nicht die kleine Minderheit der "Perversen" und "Abweichler" sind das Problem, sondern die angeblich Normalen, die für die überwiegende Gewalt gegen Frauen, Kinder und Alte verantwortlich sind.
Dann wären wir nämlich auch gleich wieder bei der bürgerlichen Gesellschaft und ihrer Verfasstheit. Aber darüber soll ja nicht diskutiert werden. Deshalb werden Randerscheinungen wie die "Kinderschänder" oder "Kampfhundbesitzer" derart aufgeblasen. Gleichzeitig sind diese Schreihälse Anhänger einer Gesellschaft, die Krieg führen darf gegen "Serbenkinder", die Flüchtlingskindern den Schulbesuch untersagt und die für Wachstum und Autofetisch ein Vielfaches an Kindern auf der Straßen "umzulegen" bereit ist.
Also sind wir froh, dass wir immerhindas bürgerliche Recht haben, das uns vor dem Rachebedürfnis der Individuen dieser Gesellschaft wenigstens minimal schützt. Das Fortschrittliche am bürgerliche Recht ist es, dass es das Rachebedürfnis zügelt und einhegt.
Ungeachtet dessen, ist es keineswegs falsch auf das angesprochene Ungleichgewicht hinzuweisen. Aber heutzutage dient geschieht dies überwiegend in der Absicht der Strafverschärfung und das ist den Leuten offensichtlich nicht beizubringen, dass es keinen Zusammenhang zwischen Prävention und hohem Strafmaß gibt. Aber wir wollten es nur mal wieder erwähnt haben.
"Urteile: Acht Jahre Haft für Bankräuber, drei Jahre für Kinderschänder: Da stimmt doch was nicht, sagen viele."
Da haben wir mal wieder das Problem, dass die Antwort auf eine falsch gestellte Frage eine andere Frage ist.
Zur Analyse der bürgerlichen Gesellschaft und ihres Menschenbildes ist dieser Vergleich überaus aufklärerisch. Aber dann wird es gleich reaktionär, wenn damit die Erregung gegenüber sogenannten Kinderschändern medial geschürt wird. Es geht dabei nie um die Kinder, sondern umd die Formierung der Kontrollgesellschaft, es geht nie um das Konzept männlicher Sexualität, sondern um die Abwehr eigener Phantasien.
Damit das Männerproblem nicht auf die Tagesordnung gesetzt wird, werden die Kinderschänder als Ablenkung durch das Dorf gejagt. Nicht die kleine Minderheit der "Perversen" und "Abweichler" sind das Problem, sondern die angeblich Normalen, die für die überwiegende Gewalt gegen Frauen, Kinder und Alte verantwortlich sind.
Dann wären wir nämlich auch gleich wieder bei der bürgerlichen Gesellschaft und ihrer Verfasstheit. Aber darüber soll ja nicht diskutiert werden. Deshalb werden Randerscheinungen wie die "Kinderschänder" oder "Kampfhundbesitzer" derart aufgeblasen. Gleichzeitig sind diese Schreihälse Anhänger einer Gesellschaft, die Krieg führen darf gegen "Serbenkinder", die Flüchtlingskindern den Schulbesuch untersagt und die für Wachstum und Autofetisch ein Vielfaches an Kindern auf der Straßen "umzulegen" bereit ist.
Also sind wir froh, dass wir immerhindas bürgerliche Recht haben, das uns vor dem Rachebedürfnis der Individuen dieser Gesellschaft wenigstens minimal schützt. Das Fortschrittliche am bürgerliche Recht ist es, dass es das Rachebedürfnis zügelt und einhegt.
Ungeachtet dessen, ist es keineswegs falsch auf das angesprochene Ungleichgewicht hinzuweisen. Aber heutzutage dient geschieht dies überwiegend in der Absicht der Strafverschärfung und das ist den Leuten offensichtlich nicht beizubringen, dass es keinen Zusammenhang zwischen Prävention und hohem Strafmaß gibt. Aber wir wollten es nur mal wieder erwähnt haben.
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"Lüneburg - Zwei Urteile des Landgerichts Lüneburg haben Empörung und Unverständnis ausgelöst: In der vorvergangenen Woche waren dort am selben Tag ein Bankräuber und ein Sexualstraftäter verurteilt worden. Während der geständige Räuber aus Weißrussland acht Jahre hinter Gitter muss, kam der Mann, der drei Mädchen sexuell missbraucht hatte, mit drei Jahren Haft davon. Obwohl zwei der Schülerinnen später Selbstmordversuche unternahmen.
'Wieso zählt gestohlenes Geld mehr als das Leben unschuldiger Kinder?', fragt Sabine Frisch aus Hamburg nach einem Bericht im Abendblatt."
Weiter mit Hanna-Lotte Mikuteit
contributor - am Dienstag, 9. März 2004, 09:35 - Rubrik: Buergerliches Recht
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