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Das Weblog zur Volkskunde des Bankraubs

 
Nachzutragen wäre noch:

Bundesamt für Migration in Lausanne abgeblitzt
Ein italienischer Beteiligter am legendären Fraumünster-Postraub im Jahr 1997 darf in der Schweiz bleiben. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde aus dem Departement von Bundesrat Blocher abgewiesen.
(sda) Das Zürcher Obergericht hatte den Italiener im Juni 2000 für seine Beteiligung am Fraumünster-Postraub zu fünfeinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt. Im August 2002 wurde er aus dem Strafvollzug entlassen. Gut ein Jahr später heiratete er eine Schweizerin, 2004 bekam das Paar ein Kind.

Den ganzen Artikel bei NZZ Online (22.12. 2005)
 

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